Ablehnung von mobilcom-debitel

6 Antworten

Aus welchem Grund auch immer, sind die der Ansicht, dass Du die laufenden Kosten vielleicht nicht zahlen kannst / wirst... und somit ist denen das Risiko zu groß Dir einen Vertrag zu geben. Das kann an einem Schufa Eintrag oder am berühmten Score Wert liegen. Sie schreiben ja selber, dass es keine allgemeine Aussage zu Deiner Kreditwürdigkeit ist. Ob Du negative Schufa einträge hast, weißt Du sicherlich selber. Wenn Dir da nichts bekannt ist, kannst Du Dir einen Auszug Deiner Schufa kostenlos zukommen lassen. Dann bist Du eventuell schlauer.

Ich kann ja zahlen und habe keine negative Schufa

Die Antwort kahm innerhalb von 3 min, so schnell kann man doch gar nicht gucken oder

@tiRem

eventuell wohnst Du nur in der falschen Gegend und um Dich rum wohnen zuviele die Ihre Verträge nicht bezahlt haben. Die sperren teilweise ganze Wohnblöcke wenn es da zuviele Ausfälle gab.

schreib den suport an und lass es dir erklären

Entweder du hast einen Schufa-Eintrag, bist zu jung oder hast einen Formfehler gemacht.

Finde doch mal heraus welche Geschäftskriterien man erfüllen muss. Dann tust du alles diese Kriterien zu erfüllen und stellst erneut eine Anfrage bei mobilcom.

Die Ablehnung muss nicht unbedingt durch einen Negativeintrag der Schufa, wegen nicht

gezahlter Rechnungen, erfolgt sein.

Wenn ein Kunde bereits mehrere Mobilfunkverträge besitzt, wird auch abgelehnt.

Egal bei welchem Anbieter.

Aha, ich besitze ja immoment nur ein, der bald abläuft

sei froh! mehr sage ich dazu nicht. lies dir das mal durch in der gänze: http://www.mindsdelight.de/2011/01/warum-mir-02-keinen-vertrag-geben-mochte-ii-nachricht-von-arvato-infoscore/

Der größte Skandal dabei ist ja, dass solche Pseudo-Inkasso-Bonitätsprüfungs-Unternehmen, die nachweislich Falschauskünfte (belegt durch Prüfungen diverser TV-Verbrauchermagazine, s. wikipedia) mit massiven Nachteilen für die Geschädigten verursachen, weiter ihr "Geschäft" betreiben können.

Da müsste meiner Ansicht nach der Staatsanwalt zusammen mit der Gewerbeaufsicht konsequent die Gewerbeerlaubnis entziehen. Und die Unternehmen, die diesen auch noch zu Aufträgen verhelfen, in dem sie diese nutzen, müssten sich vollständig an den fälligen Schadenersatzansprüchen der Geschädigten beteiligen. Auch hier helfen nur staatlich/gesetzlich verordnete Strafgebühren.

Bei Steuerhinterziehung geht das doch auch.