Ablauf der Kontoauflösung im Todesfall?

12 Antworten

Sie sollte sich eher an einen Anwalt für Erbrecht wenden. 

Und ja, ihr steht als Erbin eine Einsicht in sämtliche Unterlagen zu.

Der Erbverwalter, in eurem Fall scheinbar eine Schwester muß aufschlüsseln welches Vermögen vorhanden ist Finanziell und Gegenständlich, welche Kosten entstanden sind, Beerdigung Weiterlaufende Mieten, Abbos, die nicht sofort gekündigt werden können etc.

Alles gegeneinander aufrechnen und die Erben dementsprechend Auszahlen.

Und ja, um das Konto aufzulösen braucht der Erbverwalter von allen Erben das Einverständnis.

Sie ist keine Erbin- sind hat nur die Möglichkeit, den Pflichtteil zu fordern!

Es ist hier kein Grund ersichtlich, warum deine Tante eine Vollmacht für irgendwas benötigen sollte, denn laut Testament wird weder sie noch aktuell deine mutter Erbin, sondern nur der Lebenspartner!

Hmmm, wer Pflichtteil bekommt, darf dem Haupterben in die Tasche greifen. Also löst auch die Tante nix auf.

Anspruch haben nur die Erben, welche im Testament benannt wurden, und sofern sie noch leben. Sollten sie vor dem Erbfall verstorben sein, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, sofern im Testament nichts Anderes festgelegt wurde.

Die Bank wird erst etwas unternehmen können, wenn entsprechende Erbscheine vorgelegt werden - und zwar von jedem Erben. Sind mehrere Erben vorhanden, muss von jedem Erben eine entsprechende Vollmacht zur Kontoauflösung vorliegen.

Im Übrigen wird auch das Nachlassgericht sehr genau darauf achten, dass alles korrekt abläuft. Das betrifft auch eventuelle Pflichtteilansprüche.

Ein Fachanwalt für Erbrecht kann hier weiterhelfen.


Deine Mutter sollte ihrer Schwester gar nichts unterschreiben- und die Tante kann auch nichts mit dem Konto machen. Die Bank sollte informiert werden, wer der Erbe ist, nämlich der "Opa"! Und nur der darf handeln.

Beruhige deine Mutter, ihr könnt auch beim Nachlassgericht nachfragen, die werden das bestätigen.