Abitur im Arbeitsvertrag angeben?

4 Antworten

Ja, das kann man so angeben. Wenn du nicht bestehen solltest, gibts ja auch die Chance der Prüfungswiederholung. Auf jeden Fall sind aber Schulkenntnisse vorhanden, die zum Abitur erfoderlich sind und das ist mehr als Hauptschulabschluß oder Realschulabschluss.

Ich würde es auch angeben.

Wenn Du das Abitur nämlich nicht schaffst ist der Arbeitsvertrag auch hinfällig,

wenn es sich um eine Ausbildung handelt

Noch hast du kein Abitur. Also wäre das eine Falschangabe.

Diese könnte sogar dazu führen, dass der Arbeitsvertrag aufgehoben wird.

Du kannst und solltest nichts angeben, was Du zum Zeitpunkt der Angabe noch nicht hast. Aus diesem Grund gibt es u.a. Worte wie "voraussichtlich".