Abiball Jugendschutzgesetz Begleitung?!

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Wäre vielleicht noch anzumerken, daß der Veranstalter das Hausrecht hat und diese Bescheinigungen akzeptieren kann, nicht muss. Ihr alle dürftet ja mit 16 auch nur bis 24.00 Uhr bleiben. Da es ein Abiball ist, ist anzunehmen, daß der Großteil 18 und drüber ist, abr die haben ihr Abi in der Tasche und wollen feiern. Also kann der Veranstalter sagen, die Bescheinigung gilt für 16jährige nach 24.00 Uhr aber nicht für 15jährige nach 23.00 Uhr. Oder er kann sagen, ich akzeptiere diese Bescheinigung gar nicht.

So machen es auch viele Betreiber von Discotheken. Es ginge, aber es ist vielen einfach zu riskant. Sie nutzen ihr Hausrecht und sagen: Einlass ab 16 Jahre. Denn nach unten sieht dieses Gesetz keine Grenze vor. Es dürfte so auch eine 12jährige mit einer personenberechtigten Person zeitlich unbegrenzt in die Disco. Daher sind diese Zettel kein rechtsgültiges Mittel. Wenn was passiert, ist einer der Dumme - Betreiber, Eltern oder Sorgeberechtigter. Wer will das schon?

Gruß S.

Unter 16 hat die "persönliche" Begleitung, Freundin o.ä. nach 23 Uhr auch in Begleitung eines Elternteiles nichts mehr auf der Abi-Party zu suchen. Dieses Gesetzesteil dürfen auch Eltern nicht aushebeln.

Das geht mit einer entsprechenden Bescheinigung. Hier wäre eine:

http://kulturschock-zelle.de/files/2012/10/Muttizettel.pdf

Zettel ist von den Eltern zu unterschreiben und deren Persokopie muss beigefügt wreden.

Die Begleitung muss 18 sein

Darf keinen Alkohol trinken

Muss Einfluss auf die zu beaufsichtigende Person haben und den ganzen Abend behalten

Muss sie ggf nach Hause bringen

Gruß S.