Abholung Möbel
Welche Fristen muss ich einhalten wenn ich möchte das Jemand seine Gegenstände/ Hausrat abholt. Interessanter Weise wurde die Abholung zuerst anwaltlich durchgesetzt, dann aber nicht wahrgenommen. Seitdem stehen die Dinge rum. Auf die Strasse stellen darf ich die nicht, da sie mir nicht gehören. Was soll/kann und darf ich jetzt machen? Darf ich sie woanders einlagern lassen auf Rechnung des Eigentümers? Über Antworten freue ich mich!
2 Antworten
Ja richtig, du bist berechtigt die Dinge in einem "self storage Laden" einzulagern und die Kosten dafür dem Eigentümer in Rechnung zu stellen. Das ganze beruht auf den Schadenersatz-Regeln des BGB. Allerdings solltest du diese Maßnahme schriftlich ankündigen, um dem Eigentümer die Gelegenheit zu geben, diese "Zwangsmaßnahme" durch eigene Abholung noch abzuwenden! Als Frist dafür wären 8-14 Tage angemessen!
Darf ich sie woanders einlagern lassen auf Rechnung des Eigentümers?
ja, aber auch DU kannst einfach meite dafür nehmen