Abholung Möbel

2 Antworten

Ja richtig, du bist berechtigt die Dinge in einem "self storage Laden" einzulagern und die Kosten dafür dem Eigentümer in Rechnung zu stellen. Das ganze beruht auf den Schadenersatz-Regeln des BGB. Allerdings solltest du diese Maßnahme schriftlich ankündigen, um dem Eigentümer die Gelegenheit zu geben, diese "Zwangsmaßnahme" durch eigene Abholung noch abzuwenden! Als Frist dafür wären 8-14 Tage angemessen!

Darf ich sie woanders einlagern lassen auf Rechnung des Eigentümers?

ja, aber auch DU kannst einfach meite dafür nehmen