Abgezockt worden was tun?

12 Antworten

Leider schreibst du nicht, ob du deine Ansprüche auch beweisen kannst. Im Streitfall wirst du das müssen.

Hierzu wären schriftliche Vereinbarungen oder Zeugen sehr hilfreich.

Ohne entsprechende Nachweise wirst du deine Forderung kaum durchsetzen können.

Wenn du entsprechende Nachweise hast, wäre erst mal eine schriftliche Anmahnung mit Fristsetzung anzuraten. Wird auch diese ignoriert, kannst du einen gerichtlichen Mahnbescheid erlassen.

Die Polizei will davon nichts wissen, da es sich ausschliesslich um eine zivilrechtliche Forderung handelt.

Die Polizei hat damit mal gar nichts zu tun! Die lösen keine zivilrechtlichen Streitigkeiten! Man sollte die Kollegin erstmal nachweislich unter Fristsetzung zur Zahlung auffordern und sie damit auch wirksam in Verzug setzen! Danach kann man entweder selber einen Mahnbescheid erwirken oder einen Anwalt einschalten

Hast du sie mal konkret darauf angesprochen (du schreibst nur, sie hätte nicht reagiert)?

Hast du etwas schriftliches (z.B. eine Quittung, einen Schuldschein o.ä.), was deinen Geldanspruch beweist, oder wenigstens Zeugen?

Wenn nicht, wirst du nur wenig Möglichkeiten haben...

WENN du solche Beweise / Belege hast (natürlich auch ohne, aber halt mit weniger Aussichten), kannst du zunächst mal schriftlich anmahnen mit Fristsetzung (2 Wochen dürften angemessen sein), dann ggf. gerichtlichen Mahnbescheid (kostet nicht viel).

Und sie darauf dann nicht reagiert zum Anwalt denke ich oder ?

@xBecky

... deine Nachfrage läßt erkennen, dass du dich offenbar mit dem Mahnbescheid noch nicht wirklich beschäftigt hast ;)

Macht nichts, aber vll. magst du da mal reinschmökern:

http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

Es geht dabei GERADE darum, zunächst und in vielen Fällen ohne Anwalt auskommen zu können. Wenn deine Kollegin dem Mahnbescheid nicht widerspricht, kannst du einen sog. Vollstreckungstitel erhalten, den dann der Gerichtsvollzieher umsetzt (sprich: der GV geht dann dort hin und zieht das Geld ein oder pfändet ggf.).

Allerdings solltest du - spätestens wenn dem Mahnbescheid widersprochen wird - deine Ansprüche belegen können.

Der Knackpunkt wird sein, ob Du beweisen kannst, dass sie Dir Geld schuldet - wenn ja, dann mach ein gerichtliches Mahnverfahren.

Wenn Du nichts schriftliches vorweisen kannst, dass Du ihr Geld oder sonstiges geliehen hast und beidseitig unterschrieben habt. Dann brauchst Du auch nicht zu einem Anwalt zu gehen.