Abgesenkter Bordstein in einem verkehrsberuhigten Bereicht, wer hat hier vorfahrt?

4 Antworten

Vermutlich führt dieser Weg mit abgesenktem Bordstein zu einigen wenigen Häusern, am Ende ist weder ein Wendehammer noch W´Platz...?

Dann ist das nicht mal eine "Stichstraße" sondern wird als verlängerte Zufahrt (Pivatweg) gewertet und ist - wie "Ohwehohach" schon völlig richtig eingestuft hat - NICHT vorfahrtsberechtigt.

Grüße, ------>

Eindeutig NEIN!

Eine Straße, welche über einen abgesenkten Bordstein geführt wird, ist in diesem Sinne KEINE Straße, sondern eine Ausfahrt und somit Vorfahrtspflichtig!


Nein. Straßen mit abgesenktem Bordstein haben niemals Vorfahrt, außer die Beschilderung sagt das explizit. Rechts-vor-Links gilt in diesem Fall nicht.

(Das war übrigens in meiner theoretischen Prüfung vor 25 Jahren die einzige Frage, die ich falsch angekreuzt habe - ich hatte da Rechts-vor-Links attestiert)