Abgeschlossenheitsbescheinigung gebühren steuerlich absetzbar?

1 Antwort

Ich denke die Gebühren sollten zu den Anschaffung-/ Herstellungskosten des Wohneigentums gehören. Sofern der Verkauf steuerpflichtig ist würden die kosten dann den Veräußerungsgewinn schmälern.

Falls ich mich da irren sollte käme ein Werbungskostenabzug aber nur in Betracht, wenn die Wohnung vermietet wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung