Abgeltungssteuer auf VISA Konto..?
Hallo,
also ich habe meine VISA-Card Abrechnung gerade durchgesehen und dabei festgestellt, dass eine Abgeltungssteuer erhoben wurde. Ich habe keine Ahnung was das ist, nach Lesen des Wikipedia-Artikels hab ich das Gefuehl, dass das Steuern auf meine Zinsen sind - richtig?
Es ist nicht viel (im moment sprechen wir von Centbetraegen) aber ich wuesste halt gern, warum mir bei einem eigentlich kostenlosen Konto etwas abgezogen wird.. Und kann ich es mir prinzipiell irgendwann zurueckholen? Ich habe da was von einer 800eur Grenze gelesen (da werde ich sicher drunter bleiben^^) und dass man das in der Steuererklaerung irgendwie angeben muss.. aber ich bin studentin mit 400eur job und mache normalerweise keine steuererklaerung.
Also, wie ihr seht hab ich wenig konkrete Fragen und bin hauptsaechlich verwirrt.. vielleicht kann mir ja trotzdem jmd helfen?
3 Antworten
Die Abgeltungssteuer gilt für alle Kapitalerträge. Wenn Sie verhindern wollen, dass Sie auf die Zinsen diese Steuer zahlen, stellen Sie einen Freistellungsauftrag bei der Bank. Hier gilt der Sparerfreibetrag. Dieser beträgt 801 Euro. Sie können mehrere Freistellungsaufträge bei mehreren Banken stellen. Dabei dürfen Sie den Sparerfreibetrag nicht überschreiten. Dafür sind Sie, nicht die Banken, verantwortlich.
Leider kann der Auftrag nicht rückwirkend gelten. In diesem Fall kann man versuchen, das Geld über die Einkommenststeuererklärung zurückzubekommen.
Sei froh, dass Griechenland überleben wird! Die Zinsertragssteuer müssen wir "Kleine" alle bezahlen, damit auch Italien, Spanien, Portugal und Irland nicht sterben.
bei einem eigentlich kostenlosen Konto
Das hat damit nichts zu tun. Das kostenlose Konto ist eine Leistung der Bank, die Steuern werden aufgrund staatlicher Gesetze abgeführt.
Du kannst auch bei einem 400 €-Job eine Steuererklärung machen. Dann bekommst Du Deine paar Cent wieder raus.
Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.
Zinserträge sind einkommensteuerpflichtig. Die Abgeltungssteuer erledigt dies zu einem Pauschalsteuersatz. Ist der persönliche Steuersatz geringer, kann man die Zinserträge nach wie vor in der Einkommensteuererklärung angeben und sie zum persönlichen Steuersatz versteuern. Wenn der persönliche Steuersatz 0% beträgt, bekommt man die einbehaltene Abgeltungssteuer samt Soli-Zuschlag wieder raus.
Ich fürchte Du irrst; man bekommt auch die MwSt. auf Lebensmittel nie wieder zurück.