abgelaufener Gutschein Wichtig!

7 Antworten

Die Mindestgültigkeit eines Gutscheines beträgt 3 Jahre. Dies ist die Verjährungsfrist für Forderungen auf Waren und Dienstleistungen. Darunter liegende Angaben auf einem Gutschein sind unwirksam.

Sämtliche Gutscheine die aus dem Jahr 2010 oder neuer sind, müssen bis Ende 2013 akzeptiert werden.

Ältere Gutscheine können verfallen, sofern bei Ausgabe bereits ein Ablaufdatum angegeben wurde. Einen Gutschein nach Ausgabe mit einem Verfallsdatum versehen zu wollen, ist aus rechtlicher Sicht nicht durchsetzbar.

Falls also deine Gutscheine von 2010 oder neuer sind, müssen sie akzeptiert werden. Du kannst dem Personal am Eingang auch Druck machen, indem du mit Konsequenzen wie gerichtlicher Forderung und Anzeige wegen Betruges drohst.

Normalerweise nicht mehr, abgelaufen ist abgelaufen. Aber einen Versuch ist es natürlich immer wert nochmal ganz nett nachzufragen.

Wie lange ist dieser Gutschein schon abgelaufen? Allzulange dürfte das nicht her sein, da du noch relativ jung bist.

Normalerweise verfallen Gutscheine (wenn sie nicht an andere Zusatzbedingungen geknüpft sind) laut EU-Recht nicht schon - wie allegemein fälschlich angenommen - nach 1 bis 3 Jahren ...

Das wissen allerding oft auch dienenigen, welche Gutscheine ausstellen nicht, und so wird ein kurzes Verfallsdatum auf dem Gutschein angegeben.

Allerdings kannst du unter Berufung auf das Gesetz - dazu musst du nur ein wenig googlen - trotzdem die Einlösung verlangen.

Aber bitte, sei dabei höflich und nett, weise nur auf ein Missverständnis hin, und lege am besten das, was du im Internet (Verbraucherschutz) gefunden hast, in Kopie vor.

Abgelaufener Joghurt mag gehen, aber abgelaufener Kinogutschein bestimmt nicht. Vielleicht ist das Kino kulant, wenn du freundlich nachfragst.

Am besten im Kino nachfragen, vielleicht hast du ja noch Glück ;)