Abgelaufener Arbeitsvertrag?

4 Antworten

Ich habe keine Ahnung, wer bei Euch die Dienstpläne macht. Ist das Dein Arbeitgeber selbst, hast Du einen unbefristeten Arbeitsvertrag, weil Du mit seinem Wissen und Duldung arbeitest.

Macht ein Vorgesetzter die Einteilung, der evtl. gar nicht weiß, dass Dein Vertrag abgelaufen ist, kann Dein AG Dir noch mal eine Befristung geben, wenn er erst jetzt Kenntnis davon bekommt.

Falls man Dir noch eine Verlängerung anbietet, kannst Du mit dem aktuellen Datum (nicht rückwirkend) unterschreiben. Will man Dich danach nicht unbefristet übernehmen, kannst Du eine Entfristungklage machen, wenn die Verlängerung unrechtmäßig war.

Die Dienstpläne macht ein Schichtleiter doch der AG gibt sein Segen bevor die Pläne rauskommen. Wenn mein Vertrag am 22. abgelaufen ist kann er doch nicht eine Woche später kommen und mich rückwirkend befristen obwohl ich gearbeitet habe. Nach welchen Gesetz stützt sich deine Aussage?

@Momo118
Nach welchen Gesetz stützt sich deine Aussage?

§ 15 Abs. 5 Teilzeit- und Befristungsgesetz:

"Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist oder nach Zweckerreichung mit Wissen des AG fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der AG nicht unverzüglich widerspricht oder dem AN die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt."

Wenn Dein AG den Schichtplan abgesegnet hat, hast Du jetzt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Das Gesetz dient dazu, dass nicht unbedingt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden ist, wenn ein AN nach Ablauf trotzdem zur Arbeit kommt.

Viele Vorgesetzte wissen nicht, wann Verträge ablaufen. Da sie i.d.R. auch keine Arbeitsverträge unterschreiben, spielt es keine Rolle, wenn sie den AN weiterhin arbeiten lassen.

In großen Betrieben können Vorgesetzte, Schichtleiter, Schichtplaner gar nicht alle wissen, wer bis wann einen Vertrag hat. Deshalb muss der AG "unverzüglich" sein Veto einlegen, sobald er Kenntnis davon bekommen hat.

@Hexle2

Ok das verstehe ich... der dienstplan kam jetzt am Freitag raus... da versammelt sich betriebsrat mit Management zsm und segnen die Dienstpläne ab. Wenn der AG mich nicht mehr haben wollen würde würden sie es weitergeben das ich nicht geplant werden soll. Und sagen wir das was du sagst passiert in 3 wochen, kann der AG nach 3 wochen mich ausm dienstplan holen obwohl ich solange schon gearbeitet hab?

@Momo118

Dein AG ist doch für Deine Weiterarbeit verantwortlich. Wenn er den Dienstplan abgesegnet hat, ist alles gut. Nachträglich kann er jetzt nicht mehr kommen und einen "Rückzieher" wollen.

Euer Betriebsrat hat richtig gehandelt, indem er die Dienstpläne genehmigt hat. Es ist nicht seine Aufgabe, einen AG auf das Auslaufen einer Befristung hinzuweisen.

Sollte der AG auf die "Idee" kommen, Deinen Vertrag nachträglich zu befristen, rede mit dem BR. Der kann dem AG auch klar machen, dass das nicht mehr möglich ist.

Ich hatte auch schon mal eine Verlängerung auf dem Tisch. Die kam zwar rechtzeitig, vor Ablauf der Befristung, es wurde allerdings ein falsches Beendigungsdatum eingetragen (einen Tag zu lange).

Ich habe dem AN geraten, den Vertrag zu unterschreiben um ihn später, falls nötig, entfristen zu lassen (was dann nicht nötig war, er wurde sowieso übernommen).

Wenn der AG dich weiter zur Arbeit einteilt und dich weiterbeschäftigt, wird aus dem ausgelaufenen befristeten Arbeitsvertrag ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

genau so ist das

Am Einfachsten ist es, Du frägst in der Personalabteilung. Da bekommst Du sofort eine klare Antwort.

Die Sache ist die Firma gibt nach 1 Jahr nochmal ein Jahr Verlängerung doch bei mir wars nicht der Fall ... direkt nach 1 Jahr unbefristet wie es scheint. Meine Kollegen sagen die Firma hat mich vergessen und ich soll mich freuen... wenn sie aber herausfinden das sie mich vergessen haben und mir ne Verlängerung geben möchten wie soll ich reagieren?

@Momo118

Du reagierst jetzt gar nicht, außer das Du wie eingeteilt arbeiten gehst, dann gehst Du wie geplant in den Urlaub.

Dann nach deinem Urlaub und Arbeitsaufnahme gehst mal zum Arbeitgeber und fragst nach dem schriftlichen unbefristeten Arbeitsvertrag.

Sollte dir dann ein befristeter Vertrag vorgelegt werden, unterschreibst Du diesen nicht.

Automatisch unbefristet glaube ich nicht, ich glaube das gibt automatisch ein Jahresvertrag. Würde mich jetzt aber auch interessieren. Wie lange bist du denn schon dabei? Mehr als 2 Jahre darf ja nicht befristet sein.

1 jahr dabei.. arbeitsrecht sagt: 5) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.