Abgelaufenen Personalausweis verloren?

10 Antworten

Wenn du es beweisen kannst, dass du in dem Zeitpunkt nicht in Köln warst ist es kein Problem. Du kannst dich darüber beschweren, dass die einen abgelaufenen Personalausweis angenommen haben und noch von einer Person die es gar nicht ist. (Nur wenn du es beweisen kannst).

Ich war bei meiner Familie und am nächsten morgen erst wieder in Köln. Die können das bezeugen. 

Ich wurde aber nicht kontrolliert, geschweige denn ohne Ticket und ich war zum Zeitpunkt der Kontrolle gar nicht in Köln.

Wenn du das belegen kannst, dann musst du die Strafe nicht zahlen und kannst der Forderung schriftlich widersprechen.

Wieso nehmen die einen Abgelaufenen Ausweis an?

Weil das für die Ermittelung beim Schwarzfahren völlig reicht. Man sollte sich eher die fragen stellen, warum die Kontrolleure nicht erkannt haben, das dass Foto nicht mit der Person übereinstimmt.

Hätte ich das melden müssen, obwohl er abgelaufen ist?

Auf jeden Fall.

Was kann ich tun?

Widerspruch einlegen.

Ja eigentlich hättest Du den Verlust melden müssen. Das der Perso abgelaufen ist haben die anhand der EMA-Abfrage erfahren. Ich würde auch einen neuen beantragen. Solange dein Reisepass noch gültig ist benötigst Du nicht zwingend den Perso solange du deutscher Bundesbürger bist. Du bist aber nach §1 PersAuswGes. verpflichtet eines der beiden Dokumente zu besitzen. Beantragst oder verlängerst du dieses zu spät kann die Kommune bis zu 5.000 Euro Bußgeld verhängen.

Auch abgelaufene Ausweisdokumente darf man nicht der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Hättest Du den Verlust angemeldet und einen neuen beantragt wärst Du aus dem Schneider.

Du kannst nun den Verkehrbetrieben mitteilen, dass Du Deinen Ausweis verloren hast, man wird Dir wohl nicht glauben. Höchstens Du kannst beweisen, dass Du es nicht gewesen sein kannst.

Und nicht zuletzt - Kümmer Dich um einen neuen Ausweis und melde den Verlust zumindest jetzt.

Das wusste ich nicht. Dann werde ich versuchen, zu beweise, dass ich es nicht bin, oder ich muss wohl damit leben. 

Auch abgelaufene Ausweisdokumente darf man nicht der Allgemeinheit zur Verfügung stellen.

Der Verlust ist keine Spende. Wenn ich meine Geldbörse verliere, so heißt es nicht, dass die sich darin befindlichen 100€ der Allgemeinheit dienen sollen. Es bleibt weiterhin mein Eigentum welches nicht mehr in meinem Besitz ist.

Hättest Du den Verlust angemeldet und einen neuen beantragt wärst Du aus dem Schneider.

Er ist auch so aus dem Schneider. Niemand muss sich für etwas verantworten was er nachweislich nicht getan hat. Darüber hinaus ist es möglich, dass der Verlust zu dem Zeitpunkt gar nicht bemerkt wurde.

@sumi79

@Sumi79 - Der Verlust ist schon eine Weile her und nicht erst vor Kurzem. Wenn ich etwas verliere und mich nicht drum kümmere ist mir der Verbleib egal. Dann kann jeder damit machen was er will. Nichts anderes will ich damit ausdrücken.

Wenn Du nicht verstehen kannst oder willst, was ich damit ausdrücken wollte, dann kann ich damit gut leben.

@Rambazamba4711

"Wenn ich etwas verliere und mich nicht drum kümmere ist mir der Verbleib egal."

Richtig.

Und was hat das jetzt mit zur Verfügung der Allgemeinheit stellen zu tun? 

"Nichts anderes will ich damit ausdrücken."

Du hast aber eine äußerst seltsame Ausdrucksweise, wenn ich das mal bemerken darf. ;) 

"Wenn Du nicht verstehen kannst oder willst, was ich damit ausdrücken wollte, dann kann ich damit gut leben."

OK. Ist klar. Tut mir leid, dass ich nicht gleich verstanden habe, dass "etwas zu verlieren" und "etwas zur Verfügung zu stellen" Dasselbe ist. Hätte ich doch gleich darauf kommen müssen. 

Wenn ich also das nächste Mal mein Auto auf einem Großparkplatz verlieren sollte, dann suche ich es gar nicht mehr, weil ich dann davon ausgehe, dass es der Allgemeinheit zur Verfügung steht.

 Ja... Ne... Ja... Ist klar... XD

@sumi79

Ich habe mich vielleicht etwas flapsig ausgedrückt, allerdings ist mit etwas gutem Willen und etwas Phantasie gut zu erkennen was ich damit gemeint habe.