abgelaufene Ware - zurückgeben?

5 Antworten

So ohne Kassenzettel nicht mehr beweisbar. Sollte es sich um eine Getränkekiste handeln, ist es ausgeschlossen. Bei einer einzelner Flasche kann es jedoch vorkommen, dass es übersehen wurde. Dem Inhaber mitteilen.

Kassenbon vorhanden!

@katheeeeerina

Das MHD bedeutet, das der Hersteller bis zu diesem Datum eine Garantie gibt. keine Ware wird von einem Tag auf den anderen Schlecht. Mit Alkohol schon gar net. 4 Wochen sind kein Problem. Den Inhaber aufmerksam machen, oder an der Kasse mitteilen, die Flasche könntest du als Beweis schon mitnehmen.

Wie so oft kommt es halt auf den Ton drauf an. Wutschnaubend hinstampfen und den armen Kerl an der Kasse deswegen zur Schnecke machen wäre sehr übertrieben. Aber z.B. bei deinem nächsten Einkauf sachlich darauf hinzuweisen wäre schon angebracht.

Also das hatte ich auf gar keinen Fall vor! :D Da kann nun wirklich niemand bestimmtes etwas für und die Kassiererinnen wohl am allerwenigsten!

Wenn du es schon aus Prinzip machst, dann geh nicht zum Laden sondern meldest es der Bundesverbraucherzentrale

Ich soll der Bundesverbraucherzentrale eine Meldung aufgrund einer abgelaufenen Flasche machen? Was ist das denn für ein Unsinn? :D

und was macht die Verbraucherzentrale dann? Die wird antworten, daß es nicht verboten ist, Produkte zu verkaufen, auch wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist und es in der Verantwortung des Käufers liegt, ob er das noch kaufen will oder nicht. Nur wenn die Ware tatsächlich nichtmehr genießbar ist, darf sie nicht mehr verkauft werden bzw. muß wieder zurückgenommen werden.

nein, das ist etwas, da mußt du drauf achten, bevor du es kauft. Unabhängig vom Verfallsdatum kannst du die Ware natürlich zurückgeben, wenn sie direkt nach dem Kauf nicht mehr gut ist. Aber nur weil du beim Kauf nicht aufs Verfalldatum geachtet hast und jetzt feststellst, daß es schon erreicht ist, kannst du den Preis nicht mildern.

Du kannst natürlich vor dem Kauf an den Verkäufer darauf aufmerksam machen, daß es abgelaufen ist und fragen, ob du es deshalb billiger kriest. Vielleicht macht es der Händerl dann, weil er es sonst eh bald aus dem Sortiment nehmen müßte. Aber jetzt hinterher reklamieren geht nicht. Außerdem hast du ja keinen Nachweis, daß genau diese Getränke diese waren, die du gerade gekauft hast. Sonst würde man ja alle Produkte, die bei einem abgelaufen sind, noch einmal kaufen und anschließend mit den abgelaufenen Produkten wieder in den Laden gehen und behaupten, daß die zuvor erworbenen Produkte sind.

Nun ja, man sollte als Verbraucher ja davon ausgehen können, dass man die eingekaufte Ware nicht einzeln auf ihr Verfallsdatum kontrollieren muss, deshalb finde ich den Einwand ein wenig unberechtigt. Kassenzettel ist vorhanden und ich glaube nicht, dass es Menschen gibt, die jedes Mal einen so großen Aufwand aufgrund einer Flasche auf sich nehmen würden. Es handelt sich schließlich auch nicht um ein "schnell ablaufendes" Produkt, dass man dafür nur ein paar Tage warten müsste. (Wenn du weißt, was ich meine.) Und das Datum war, wie bereits erwähnt, schon um einen Monat überschritten.

@katheeeeerina

also ich gucke, wenn ich mir etwas kaufe, bei dem das Verfallsdatum relevant ist, eigentlich immer drauf, wie lang es noch haltbar ist, wenn ich es aus dem Regal nehme. Das ist eigentlich das normale Einkaufsverhalten. Und wenn es so etwas wie ein Getränk in der Flasche ist, das vermutlich auch noch Jahre nach dem Ablaufdatum noch gut ist, achte ich nicht drauf und hab auch keine Bedenken es zu kaufen. Aber wenn ich mich freiwillig dafür entscheide, habe ich kein Recht, auf einen günstigeren Preis. Und wie gesagt, du hast festgestellt, daß dein Produkt noch gut ist und du es ja trotzdem verwenden willst. Damit hast du nun wirklich keinen Grund, auch noch den Preis zu reduzieren. Und wie gesagt, du kannst ja sowieso nicht nachweisen, daß genau dieses Produkt das ist, was du gekauft hast..

Ist nicht lächerlich! Geh damit zum Laden und lass Dir Ersatz geben. Kann mal passieren und sollte daher nicht allzu hoch gehängt werden.