Abgelaufene Lebensmittel vom Arbeitgeber erhalten.

6 Antworten

Ich nehme an, dass die Gummibärchen euch geschenkt werden. Wenn du sie aufgrund des Überschreiten des Mindesthaltbarkeitsdatums nicht mehr essen willst, ist das ja deine Sache. Vielleicht verschenkt sie der Arbeitgeber gerade deswegen, wer weiß... Oder es ist schlichtweg ein Versehen.

Im Übrigen wird man durch den Konsum sicherlich nicht vergiftet werden. Gummibärchen werden halt hart. Außerdem ist das kein Ablaufdatum sondern ein Mindesthaltbarkeitsdatum. Dieses Datum hat immer Toleranzen mit drin und 2 Monaten sind bei Gummibärchen überhaupt kein Problem.

Das ist keine Frage von "rechtens" - wenn euch der Arbeitgeber grundsätzlich (Bier und Gummibärchen) Sachen gibt, die er nicht mehr verkaufen kann! Entweder ist er extrem sparsam oder er schätzt euch nicht übermäßig oder beides!

Das ist wieder einmal ein Fall von typisch "konsumverseuchtem" Verhalten:

Es gibt schon lange kaum mehr automatische "Verfallsdaten" für Lebensmittel. Das Mindesthaltbarkeitsdatum bedeutet somit definitiv nicht, dass dieses Lebensmitel am darauf folgenden Tag bereits zwingend ungenießbar und zu vernichten wären! Hier ist die sensorische Fähigkeit eines jeden Verbrauchers gefragt, den Genießbarkeitszustand ensprechend seiner natürlichen Fähigkeiten (Gerichsinn, Geschmacksinn, optische Beurteilung) zu prüfen.

Wie wäre es also, wenn man dem "geschenkten Gaul" nicht ins Maul schaute, sich höflich bedankte und die - mit Sicherheit noch genießbaren Gummitierchen ihrem originären Zwecke, nämlich dem oralen Genuss, zuführte ...?

Süß. Und so nett.

Jetzt mal im Ernst... abgelaufenes Bier zur Weihnachtsfeier, abgelaufene Gummibörchen zu Nikolaus, das halt nichts mit "konsumverseuchtem" Verhalten zu tun, sondern lediglich mit einer geringen Wertschätzung der eigenen Mitarbeiter.

@Foxana

Noch immer nicht verstanden?

"Abgelaufen" heißt nicht automatisch kaputt, wegzuwerfen, in die Tonne zu kloppen etc. ...

Diese Lebensmittel sind in der Regel noch absolut und für längere Zeit genießbar und werden im Einzelhandel z.T. noch verkauft ("reduzierte Ware ...")

In Deutschland werden jährlich 6,7 Mio.Tonnen (weltweit ca. 1,3 Mrd. t !!) zum größten Teil noch verwendbare Lebensmittel auf den Müll geworfen - u.a. wegen Überschreitung oder auch nur Erreichen des MHD ... ! Das ist etwa ein Drittel der gesamten Produktion. Vor diesem Hintergrund ist meine etwas kritische Äußerung zu verstehen.

Du fragtest allerdings expressis verbis nach dem "Rechtens" dieses Handelns, und nicht nach einer Bewertung der Wertschätzung des Arbeitgebers.

Bei Letzterem unterscheiden sich unsere Meinungen vermutlich nicht wesentlich!

Trotzdem: Frohe - und genussvolle - Weihnachtszeit! ; - )

Es geht ja auch nicht darum, ob die noch genießbar sind. :D Wir wollen nur rein interessehalber mal wissen, ob das so rechtens ist, weil wir auf der Weihnachtsfeier auch schon abgelaufenes Bier bekommen haben ^^

abgelaufene Gummitierchen

das geht ja gar nicht .... also laufen sollten die schon noch können