Abgabe von Steueranmeldung versäumt: Wie vorgehen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich ist das mit der Nullmeldung richtig! Und mehr hast Du ja auch nicht gefragt, aber...! Wie lange hast Du das Gewerbe schon bei der Gemeindeverwaltung angemeldet? Erstes Jahr? Handelt es sich eventuell um die Erstanmeldung beim FA mit Angabe von Vorsteuerabzugs. - bzw. MwSt. -Option. Hast Du bereits eine MwSt.-Nr. zugeteilt bekommen? Umsatzsteuererklärung machst Du nach dem 31.12.2010. Bei den edlen Antworten zur Vor - und MwSt. ist leider mal wieder viel Halbwissen im Spiel. Du solltest bei der Anmeldung im Vorfeld genau gegenrechnen ob Du hohe Investitionskosten hast, die einen hohen Vorsteuerabzug ermöglichen, oder ob Du eher einen hohen Betrag an MwSt. ausweisen und diesen dann an das FA weiter leiten mußt. Vorsicht!!!!!Diese Option ist für 5 Jahre bindend!!! In diesem Falle der Existenzgründung empfiehlt es sich wirklich den relativ geringen Betrag zu investieren und einen Steuerberater zu konsultieren um sich eine Analyse machen zu lassen. Diese Kosten sind im Nachgang auch steuerlich als Kosten absetzbar und können eine Menge Geld und Nerven sparen!!!

> Vorsicht!!!!!Diese Option ist für 5 Jahre bindend!!!

Und danach?

eweils weitere 5-Jahres-Zeiträume oder egal?

@JoWaKu

Die Option ist immer wieder für einen Zeitraum von 5 Jahren bindend.

Ja, meine Antwort war wohl etwas vorschnell. Für mein steuerliches Halbwissen bitte ich gnädigst um Entschuldigung... Ich bin davon ausgegangen, dass speedplan sich die Frage zur Umsatzsteueroption bereits bei Abgabe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung(=Anmeldung des Gewerbes beim FA) gestellt hat. Den hier wird bereits eine Antwort auf die Frage verlangt, ob die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen wird (freilich bindend ist das bis dahin noch nicht). Bei Beanspruchung der Option ist meines Wissens dann auch keine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben, und speedplan würde keine Briefe bekommen eine Voranmeldung einzureichen (bitte, ich bin eines bessern belehrbar...).

Ich rate deshalb in der Gründungsphase unbedingt einen kompeteten Steuerberater aufzusuchen. Dies erspart viel Ärger vor.. ... Halbwissen :) und der weiß auch genau was bei dem Gewerbe für Besonderheiten zu beachten sind.

So und nun stelle ich eine Frage, auch wenn sie wahrscheinlich dann wieder nur ein Armutszeugnis meines steuerlichen Halbwissen ist: Was ist, wenn ich Kleinunternehmer sein will, aber eine Umsatzsteuervoranmeldung mit Nullbeträgen abgebe? Drücke ich dann nicht indirekt aus, dass ich Regelbesteuerung möchte? Müsste ich (bei entsprechenden Brief vom Finanzamt) nicht viel mehr beim FA anrufen und mitteilen, dass ich Kleinunternehmer bin und keine Voranmeldung auszufüllen habe?

Grüße vom verwirrten Halbwissen

MWSTMAUS hat Recht, aber denk an die Vorsteuer: wenn du dein Geschäft schon begonnen hast (auch wenn noch keine Umsätze statt gefunden haben), hast du vieleicht trotzdem schon diverse Anschaffungen gemacht. Die bezahlte Umsatzsteuer kannst du dir in der Voranmeldung vom Finanzamt erstatten lassen.

Achtung!!! Wenn Du für den Vorsteuerabzug optionierst bist Du an diese Entscheidung für 5 Jahre gebunden! Man sollte mit seinem Halbwissen nicht andere Leute vorlaut ins Unglück treiben!!!

Hallo, du muss bis zum 10.12.10 eine NULL UST-Voranmeldung (für Monat November) an das FA per Internet ( ELSTER) rausschicken.Wenn es es um Oktober handelt dann sofort eine Nullmeldung übermitteln. mfg

Schreib dem Finanzamt, dass keine Umsätze getätigt worden sind!

Mach eine Umsatzsteuererklärung mit Nullwert. Dafür gibt es Formulare die vom FA zwingend verlangt werden!

Das ist dann eine sogenannte "Null-Meldung" also in ale Positionen o,- Euro, keine Zahllast.