Abfluss verstopft - Waschnaschine, Badewaane und Spüle nicht mehr nutzbar?

5 Antworten

Der Mangel muss dem Vermieter mit Fristsetzung zur Behebung nachweissicher (Einwurfeinschreiben) angezeigt werden. Frist, da dringend, nur drei Werktage ab Zugang. Gerät der Vermieter in Verzug, darf der Mieter selbst eine Firma beauftragen und deren Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen.

Ab Inkenntnissetzung des Vermieters vom Mangel darfst du die Miete angemessen mindern (hier 20% der Bruttomiete).

Falls nachweisbar du Verschulden an der Verstopfung hab solltest, wärest du dem Vermieter schadenersatzpflichtig..

Es hängen meistens alle Abflüsse an einem Hauptabflussrohr. Dieses Hauptrohr muss im Durchmesser wesentlich größer sein als die Abflüsse von Badewanne und Co.

Wie vorgehen mit dem Vermieter?

Schreib ihm:

Sehr geehrter Herr/Frau XXXXX,

hiermit zeige ich einen Mangel an der Mietsache an.

In unserer Wohnung (Wohnungsnummer o.ä) ist das Abflussrohr verstopft.

Ich bitte Sie, den Mangel an der Mietsache innerhalb einer Frist von 14 Tagen, ab Erhalt dieses Schreibens zu beheben. Spätestens jedoch bis zum 23.4.2018.

Sollte der Vermieter bis spätestens 23.4.2018 nicht reagieren, nimmst du eine "Ersatzvornahme" vor. Das bedeutet, du rufst einen Klempner (Bitte keinen 24 Std. Notdienst) und legst erst mal die Kosten für seine Arbeit aus.

Ist das Problem behoben, hast du eine Forderung gegen deinen Vermieter, welche du gegebenenfalls gerichtlich einklagen kannst.

Die 14 Tage Frist musst du ihm aber geben, damit bist du auf der sicheren Seite für die Nachforderung.

Ergänzung: Auch schreiben, dass man nach Ablauf der Frist die Ersatzvornahme tätigt und die ausgelegten Kosten von der nächsten Miete abzieht. Gerichte weisen immer wieder darauf hin, dass dem "Schuldner" (hier der Vermieter) auch die Folgen und Kostenübernahme mitgeteilt werden müssen, so dass der Vermieter exakt weiß, wie die Folgen sind.

@AchIchBins

Vielen Dank für den Hinweis, das schafft Rechtssicherheit.

Wie genau nun, sollte dir ein Anwalt für Mietrecht bzw. der Mieterbund (sofern du Mitglied bist) sagen können.

Aber ich empfehle dir dringend, auf keinen Fall selbst einen Handwerker zu rufen, denn: Wer ruft, zahlt.

Du mußt das leider echt aussitzen, denn der VM + HM spekulieren genau auf solche Kostenersparnis für Ersteren.

LG + viel Erfolg.

Wende dich an den Mieterschutzbund, wenn dein Vermieter nicht reagiert. Setze ihm nochmal eine Frist und kündige ihm schon an, dass du keine Miete mehr zahlst wenn nicht umgehend Abhilfe geschaffen wird. Wen du einen Anwalt hast, würde ich den im Vorfeld auch schon informieren über den Fall.

Bestell einen Fachmann, lass das machen und schick die Rechnung an deinen Vermieter, wenn er nicht zahlen will schalte ein Anwalt ein.

Dieses geht aber erst nach vorheriger nachweislicher Mängelanzeige unter genauer Fristsetzung; nach Ablauf der Frist darf man eine Ersatzvornahme machen.

@johnnymcmuff

Du kannst immer eine Ersatzvornahme machen, wenn man allerdings die Frist nicht beachtet, bleibt man auf den Kosten sitzen. Im Notfall 3 Tage nach Erhalt der Mängelanzeige, besteht kein Notfall 14 Tage Frist.