Abfindungsrecht!

4 Antworten

Wenn Dein Chef das Geschäft aufgibt, muss er Dir trotzdem regulär kündigen und die Kündigungsfrist beachten. Dein AG muss Dich bis zum Ende der Kündigungsfrist bezahlen, egal ob der Betrieb noch existiert oder nicht.

Eine Abfindung sieht das Gesetz nicht vor. Du kannst doch Deinen Noch-AG nach so vielen Jahren mal fragen, ob er Dir für die jahrelange Treue nicht doch einen Bonus/Abfindung zahlen würde. Verpflichtet ist er gesetzlich dazu nicht. Vom moralischen Gesichtspunkt würde ihm das aber gut stehen, falls er sich das finanziell leisten kann.

die Kündigungsfrist beachten

Die hier uebrigens mindestens 6 Monate zum Monatsende betraegt (ausser das Arbeitsverhaeltnis unterliegt einem Tarifvertrag - nicht Arbeitsvertrag! -mit kuerzeren Kuendigungsfristen).

Dies aber wieder mal nur als Ergaenzung deiner natuerlich voellig korrekten Antwort.

Es gibt kein Abfindungsrecht. Nur wenn dir unrechtmäßig gekündigt wird, kannst du evtl. eine Abfindung einklagen.

In einem solchen Kleinbetrieb gilt auch kein Kündigungsschutzgesetz.

Hier wird die Firma ja aufgelöst, da liegt ja kein schuldhafter Verstoß gegen deinen Arbeitsvertrag vor.

Außerdem hast du ja jetzt noch 5 Monate Zeit dir eine neue Stelle zu suchen.

Allein aufgrund der Betriebszugehörigkeit ergibt sich kein Abfindungsanspruch. Aus der Beschreibung ist auch nicht erkennbar das einer der genannten Gründe - siehe http://www.abfindunginfo.de/abfindung.html - vorliegt, aus denen sich eine Abfindung verhandeln ließe.

Also ist eine Abfindung nur durch einvernehmliche Regelung zu erreichen, falls der Arbeitgeber eben keinen Fehler bei der Kündigung macht. In dem Fall wäre eine Feststellungklage möglich, auch wenn im Kleinbetrieb eben kein allgemeiner Kündigungsschutz greift.