Abfindung bei Selbständigkeit
Mein Mann hat im gegenseitigen Einvernehmen gekündigt, und bekommt noch ein halbes Jahre seinen Lohn. Nach der Zeit bekommt er auch seine Abfindung. Er möchte sich nun selbstständig machen, aber wir haben Angst, dass die Abfindung dann dazu gerechnet wird. Wird ja dann einiges an Steuern.
3 Antworten
Die Abfindung wird versteuert ... unter bestimmten Bedinungen ermäßigt. Wer sich selbstständig machen will hat damit meist die wenigsten Probleme, weil es dafür andere Lösungen gibt - siehe beispielsweise hier: www.firma.de/beratersuche/product/258
Stimmt, die Abfindung muss versteuert werden. Wenn er durch seine Selbstständigkeit viel Geld verdient kann das recht teuer werden.
Aber niemals 100 %; wahrscheinlich nicht mal mehr als 50 %.
Abfindungen sind Einkommen. Einkommen wird versteuert.