Abendschule, trotzdem verpflichtet zum arbeiten?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Sinn der Abendschule liegt ja genau darin, dass du nebenbei arbeiten kannst.

Weil und solange die Ausbildung nicht deine Arbeitskraft voll in Anspruch nimmt, ist die Abendschule auch nur begrenzt dem Grunde nach BAföG-fähig; der SGB II-Leistungsträger sieht dieses nicht anders; d.h. der Besuch einer Abendschule steht der Zumutbarkeit (§ 10 SGB II)  einer Vermittlung, einer Arbeitsaufnahme oder Maßnahme grundsätzlich nicht entgegen. 

Für nicht BAföG-förderungsfähigen Zeiten steht dir also Alg2 zu, allerdings wirst du dich im Rahmen deiner Möglichkeiten der Vermittlung zur Verfügung stellen ud auch Eigenbemühungen nachweisen müssen .   

Für den Zeitraum, in dem eine BAföG-fähigkeit vorliegt, greift gg.f der Ausschluss nach § 7 Abs. 5 SGB II.

 

Soviel ich weiß brauchst Du nicht zu arbeiten da Du ja die andere Zeit auch zum Lernen brauchst es kann aber sein das es da neue Gestze gibt da muß Du bei der Arge mal nachfragen. Auf jedenfall die Schulbescheinigung vorlegen das Du die Schule auch besucht und wie lange die Schule an Jahren noch dauert.

Sicher bist du dir aber nicht oder? Ich mein klar wäre es fair von der ARGE zu sagen:" macht die Abendschule und lernt fleisig, wir lassen euch auch in Ruhe und finanzieren euch dieses Vorhaben." Aber so richtig kann ich mir das nicht vorstellen. Immerhin sind es deutsche Steuergelder die dann für Leute ausgegeben werden die die erste Chance auf den Abschluss vertan haben. Wieso sollte für deren 2. dann der Arbeitnehmer bluten? Außerdem weiß ich das diese Säcke von der ARGE alles unternehmen um einen an den Koffer zu kac*** und daher trau ich dem ganzen nicht ^^ vielleicht noch jemand der genauere Ansagen machen könnte?

@XxANDresdenxX

"vielleicht noch jemand der genauere Ansagen machen könnte?" Siehe oben VirtualSelfs Beitrag. Genauer.. und richtig :)