Abbuchungs-Rückläufer nicht möglich?

4 Antworten

Du wirst eine Mahnung bekommen und die zusätzlichen Gebühren für die fehlgeschlagene Abbuchung bezahlen müssen.

Wenn die Abbuchung berechtigt war (und Du sie nur vergessen hast), dann würde ich den Zahlungsempfänger kontaktieren und fragen, wie man die Sache am besten regeln kann. Entweder Du überweist den Betrag oder sagst denen, wann sie es nochmal einziehen können.

Dem Zahlungsempfänger sind durch den Vorgang auch Bankgebühren entstanden, die er sicher von Dir zurückerstattet haben möchte

Hallo,

wenn es um die Abbuchung geht, die zurück ging, dann hast Du entweder schon die Nachricht von der Bank von wem es abgebucht wurde oder Du bekommst sie noch.

Damit kannst Du bei nächster Gelegenheit den offenen Betrag nachüberweisen.

Ggf. kommt der Abbucher noch mit zusätzlichen Kosten die wg. der Rückgabe entstanden sind auf Dich zu.

Schöne Grüße

für eine Rücklastschrift entstehen dem Einziehenden Kosten. Der Einzugsberechtigte wird von dir diese Kosten und seine eigene Kostenpauschale verlangen. Überweise so schnell wie möglich den Lastschriftbetrag. Ohne erneuten Auftrag von dir ist die Abbuchung für diese Zahlung verbraucht.