Abbuchung trotz P-Konto

6 Antworten

Jeder Kontoinhaber hat gegenüber seiner Bank den Anspruch, dass sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto, sogenanntes P-Konto, geführt wird. Ein P-Konto ist auch weiterhin ein Girokonto, das dem normalen Zahlungsverkehr dient, bei Kontopfändung jedoch einen unbürokratischen Schutz bietet: Schau hier: http://www.vz-nrw.de/p-konto

Das ist nur ein Konto als Pfändungsschutz, aber wenn du was Kaufst und ein Abbuchungsauftrag erteilst ist das keine Pfändung sondern normaler Zahlungsverkehr.

Ich schreibe noch einmal, dass ich nichts "gekauft" habe. Es ist eine "Umbuchung", die an meine Gläubiger geht. Mein Gläubiger ist eine Stadt. Von denen habe ich nichts gekauft.

@noah18

Auch von einer Stadt kann man etwas kaufen: Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Strom (Fern-)Heizung usw. ... das ist aber ein anderes Thema. Um Ihre Frage richtig beantworten zu können, müssten Sie genaue Angaben zum Kontostand am 20.11.2013, zu den EIngängen in 11/2013 und 12/2013, den verfügten Beträgen in 12/2013 und der Höhe Ihres Pfändungsfreibetrags machen (mindestens). Ohne diese Angaben ist Ihre Frage nicht korrekt zu beantworten. Ohne näher Angaben würd ich auf Überschreitung des mtl. Freibetrags tippen; da wird oft vieles missverstanden.

Am Thema vorbei ... aber nicht nur haarscharf!!

Das ist ganz einfach das Geld was dazu gekommen ist wird an deinen Freibetrag angerechnet,du warst wohl über den Freibetrag,dann geht der Überschuss weg.Pass auf was alles auf dein Konto eingeht,du hast jeden Monat deinen Freibetrag und dieses Mal wars eben zuviel Geld.Aber nehms gelassen,da werden ja nur deine Schulden davon gezahlt.

Für was wurde der abgebucht??? Wenn Du Einzugsermächtigungen oder Daueraufträge laufen hast, laufen diese weiter. Nur die Pfändung kann erst über dem Pfändungsfreibetrag einsetzen.

Es wurde "umgebucht". Da steht "Lastschrift, Umbuchung wg. Pfändung"! Aber ich habe weder irgend eine Einzugsermächtigung noch eine Lastschrift getätigt!

einfach nur falsch!

Um Ihre Frage richtig beantworten zu können, müssten Sie genaue Angaben zum Kontostand am 20.11.2013, zu den EIngängen in 11/2013 und 12/2013, den verfügten Beträgen in 12/2013 und der Höhe Ihres Pfändungsfreibetrags machen (mindestens). Ohne diese Angaben ist Ihre Frage nicht korrekt zu beantworten. Ohne näher Angaben würd ich auf Überschreitung des mtl. Freibetrags tippen; da wird oft vieles missverstanden.

Eine Abbuchung ist keine Pfändung, wenn du Lastschriftermächtigungen erteilt hast, wird da natürlich Geld abgebucht. Meine Güte...

Auf dem Kontoauszug steht "UMBUCHUNG WEGEN PFÄNDUNG". Zurzeit ist mein Konto auch gepfändet, aber es ist nun mal ein P-Konto, und ich dachte, das wäre ausreichender Schutz!

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil! Ihre Antwort geht am Thema vorbei!

@Frankie4

bei mir wurden trotz P-Konto 47 € abgebucht! Und ich hatte extra nur 77 € im Konto! Das kann doch nicht möglich sein, oder?? Ich dachte, von einem Betrag unter dem Pfändungsfreibetrag darf nichts abgebucht werden!

Hier steht nur "Abbuchung". Im Normalfall ist eine "Abbuchung" ein Lastschrifteinzug.