abbruch einer weiterbildung
mache zur zeit eine telhabe am arbeitslebenmträger deutsche rentenversicherung bund.bin als altenpflegerin berufsunfähig.kann aber nun wieder in meiner ehemaligen firma arbeiten,mehr behandlungspflege und leichte tätigkeiten als pflegekraft.darf ich die massnahme dwshalb abbrechen,oder muss ich zurückzahlen.
2 Antworten
Rede mit der Rentenkasse darüber. Allerdings langfristig würde ich Dir empfehlen, dass Du trotzdem die Umschulung beendest. Da bei einer Kündigung Du dann auf Deinen Umschulungsberuf umgreifen kannst. Und ob Du langfristig diese "einfacheren Tätigkeiten" machen darst, ist ungewiss. Da helfen auch keine Versprechen seitens des Arbeitgebers. Beende es. Danach kannst Du noch immer zum "alten Beruf" zurückkehren.
Rücksprache bei der RV