Abbremsung durch anderen auf linker Spur auf Autobahn?

11 Antworten

Das ist eine Sache der Abwägung.

Wir haben in Deutschland eine Richtgeschwindigkeit auf den Autobahnen von 130 km/h. Wenn der andere schneller auf der linken Spur unterwegs war, als diese 130 km/h, und du gefahrlos bremsen konntest, dann musstest du auch bremsen.

Wenn der andere jedoch langsamer als diese 130 km/h war und er dich in Gefahr gebracht hat, dann hätte er bei einem Unfall die Hauptschuld gehabt. 

250 Fahren ist schön und gut. Wenn man ein schnelles Auto hat, fährt man auch gerne mal ein höheres Tempo.

Allerdings bist du nicht allein auf den Straßen. - Du kannst also nicht 'verlangen' dass ein anderes Auto 'nicht ausschert' und eventuell auf deine Spur fährt, denn du musst jederzeit so fahren, dass du rechtzeitig vor deinem Vordermann abbremsen kannst. - Allein deshalb wärst du Schuld. 

Zudem die Versicherung greift nur, solange du mit bis zu 130 KM/h unterwegs bist. 

Aus nicht rechtlicher Sicht, trägt er sicherlich seinen Teil dazu bei, wenn es zum Unfall kommt, jedoch ist es auch meiner Meinung nach hier nicht seine Schuld.

Bei einem Unfall mit 250km/h ist die Schuldfrage noch die kleinste. Hier ist deutlich wichtiger: Welche der Insassen leben überhaupt noch und wie kommt am besten schnell Hilfe.


Ich will dir das schnell Fahren nicht ausreden: Wir sind in Deutschland, es gibt Autobahnen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung, und klar: gönn dir das. Aber bitte vergiss hierbei niemals: 

StVO §1

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


Denn du willst heil am Ziel ankommen, und die anderen Autofahrer auch!

Im Endeffekt hätte es im Fall eines Unfalls wohl für beide eine Teilschuld gegeben. Denn du darfst nicht vergessen: Auch wenn wir kein generelles Tempolimit auf der Autobahn haben, wenn kein Tempolimit vorgegeben ist, gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. 

Es ist nicht verboten, diese 130 km/h zu überschreiten. Allerdings tust du das immer auf eigene Gefahr. Kommt es zu einem Unfall und weißt man dir nach, dass du schneller als 130 km/h warst, dann brummt man dir in der Regel eine Teilschuld rein, da der Unfall ja unter Umständen nicht passiert wäre, wenn du dich an die Richtgeschwindigkeit gehalten hättest. In deinem konkreten Beispiel hätte aber wohl auch der andere PKW Fahrer eine Teilschuld bekommen, weil er vor dem Ausscheren den rückwärtigen Verkehr nicht beobachtet hat. 

es gibt eine reihe von urteilen über unfallschuld bei autobahnunfällen. wer über der richtgeschwindigkeit von 130 km/h unterwegs ist, trägt die hauptschuld. es wird immer eine verteilung geben, die beim schnelleren über 50% liegt. nur bei einem aufprall auf ein stehendes auto wird es 100:0 verteilt.

wer bei dichtem verkehr mit so eienem tempo unterwegs ist, wird vermutlich auch die volle schuld bekommen. es gibt aber keine festen regeln.

Nicht ganz einfach zu beantworten...sollte auf dem Autobahnstück tatsächlich keine Geschwindigkeitsbegrenzung gelten (gibt es das noch i-wo?), hättest Du gerade wegen der hohen gefahrenen Geschwindigkeit eine besondere Sorgfalts- u. Aufmerksamkeitspflicht, da Du wie "die Gewehrkugel" angeschossen kommst....und natürlich nicht wissen kannst, in wie weit rechts befindliche Fahrer überhaupt in der Lage sind, Deine Geschwindigkeit einzuschätzen (Falls sie denn überhaupt mit der Funktion eines Rückspiegels vertraut sind und womöglich den Schulterblick kennen...). Generell denke ich jedoch, dass Du in dem Fall Vorfahrt hättest, die Hauptschuld (d.h. das es mit Sicherheit eine "Mitschuld von XX % geben würde) demnach beim "Ausscherenden" läge (ohne Gewähr). Nur nützt es Dir bei dem Tempo noch etwas?