Ab wievielen Jahren darf man einen (gedrosselten) [motor]roller fahren?

8 Antworten

Der Roller ist ein Fahrzeug, mit den die Jugendlichen ab 15 Jahren als Mofa-Ersatz fahren dürfen. Das Problem hierbei ist, dass man nur 25 km/h fahren darf, was dumm ist, da man von jedem Fahrradfahrer überholt wird und es im Endeffekt keinen Sinn macht, so ein Fahrzeug zu fahren. Doch den Möchtegern-Gangsta-Jugendlichen geht es auf den Nerven so langsam zu fahren und so entdrosseln sie ihre Roller. Das Ergebnis ist schließlich, dass der Roller 2,5fache Trabbigeschwindigkeit fahren kann und nach Benzin stinkt und wenn sie auch noch einen Sportauspuff und einen 70er einbauen um 120 km/h zu fahren wodurch die Scooter um ein zehnfaches lauter werden als zuvor. Nun ist wieder ein Problem vorhanden. Sie werden von der Polizei angehalten. Darauf folgte eine schöne Geldstrafe, die die Eltern abbezahlen dürfen und oft gibt es sogar noch Sozialstunden.

Natürlich gibt es eine andere Variante um einen Roller schneller fahren zu dürfen. Ab 16 Jahren kann man den Führerschein der Klasse "A1" machen. Jedoch sind die meisten Jugendlichen zu arm um sich diesen zu leisten, weil der übertrieben teuer ist um sich daraufhin eine bis zu 130 km/h schnelle Maschine zu kaufen. Die Folge ist, dass viele die Klasse "M" machen und dann einen 50ccm- Roller fahren dürfen. Dieser fährt daraufhin aber nur 45 km/h. Vorteil ist, dass man nun von keinem Fahrradfahrer mehr überholt wird. Leider drängeln nun die Autos, da sie ja locker 50 km/h fahren können. Nun geht das den Jugendlichen wieder auf die Nerven und sie entdrosseln ihre Roller, frisieren und tunen sie zusätzlich, es werden sog. "Sportys" verbaut und die Motoren werden mit 70 cm³ ausgestattet. Die Geschwindigkeit beträgt nun wieder 2,5fache Lichtgeschwindigkeit kmh. Folge ist: Sie werden wieder von der Polizei angehalten und kriegen ebenfalls eine Geldstrafe, die die Eltern wieder abbezahlen dürfen; Sozialstunden sind natürlich auch drin. Falls die Eltern dann endlich den nicht vorhandenen Sinn von Rollern erkannt haben, werden sie ihrem Kind dann wohl den Roller wegnehmen und ihnen ein Fahrrad kaufen. Von dieser Geldstrafe hätte man dann auch gleich die Klasse A1 machen bzw. sich von einem Bruchteil der Strafe ein ordentliches Moped kaufen können, welches meist um die 70 km/h fährt und die man auch mit der Klasse M fahren kann. Im schlimmsten Fall dürfen sie Ihren Autoführerschein erst mit 21 Jahren machen. (In der Politik wird gemunkelt, dass es sogar auf 40 Jahre erhöht werden soll was aber wahrscheinlich nicht stimmt).

Quelle: iNet

naja das geld ist jetzt kein problem :)

Habe genug 

Und ich bin auch kein möchtegern-gangsta -.-

@ProFileR80

... passt schon!  :))

@darky030

Auch die S51, welche mit M gefahren werden darf,  erlaubt nur höchstens 60 kmh ;)

Aber gut is der Beitrag.^^

@Eichbaum1963

Die gute alte "SUMMI" aus Suhl ... :))

So sieht die derzeitige Rechtslage aus:

Ab 15 mit Mofa-Prüfbescheinigung (welche KEIN Führerschein ist) Mofa/Roller mit je max. 25 km/h, 50 cm³.

Ab 16 Klasse M, Kleinkrafträder max. 45 km/h, 50 cm³

oder Klasse A1, Leichtkrafträder, je max. 125 cm³, 11 kW, 80 km/h.

Klasse S, Quads max. 45 km/h, 50 cm³ stehen hier ja nicht zur Debatte.

Roller sind auch für alle Führerscheinklassen verfügbar.

Bei allen darfst du ein halbes Jahr vor Vollendung des jeweiligen Lebensjahres mit der Theorie beginnen.

wie kann man mit motorroller bis 25km fur 1 stunden fahren bedarf?

Ab 15, ist dann ja ein Mofa mit Plastikverkleidung

also maschienen bis 25km/h mit 15 auch ohne fürerschein, u. maschinen bis 80 km/h mit 16jahren, die großen maschinen bis 125ccm km/h egall darfst du mit 18 fahren 

 

sory wegen rechtschreibung