Ab wieviel Jahren ist das Summer Breeze?

3 Antworten

Wenn deine Schwester von deinen Eltern als erziehungsberechtigte Person akzeptiert wird und sie ihr die Vereinbarung zur Erziehungsbeauftragung unterschreiben, darfst du mit ihr zusammen hin.

Quelle: http://www.summer-breeze.de/de/infos/festival-abc.html#content-element-chapter-1929

ALTERSBESCHRÄNKUNG/ JUGENDSCHUTZ

Auf dem Summer Breeze Open Air gilt das deutsche Jugendschutzgesetz (JuSchG).

Alter von 0 bis einschließlich 6 Jahre 
Zutrittsbestimmungen: 
Konzertgelände:kein Zutritt 
Campingplatz:nur mit Personensorgeberechtigtem

Alter von 7 bis einschließlich 15 Jahre 
Zutrittsbestimmungen: 
Konzertgelände:nur mit Erziehungsbeauftragtem oder Personensorgeberechtigtem 
Campingplatz:nur mit Erziehungsbeauftragtem oder Personensorgeberechtigtem

Alter von 16 bis einschließlich 17 Jahre 
Zutrittsbestimmungen: 
Konzertgelände (ab 24:00Uhr):nur mit Erziehungsbeauftragtem oder Personensorgeberechtigtem 
Campingplatz (ab 24:00 Uhr):nur mit Erziehungsbeauftragtem oder Personensorgeberechtigtem 
Jugendliche von 16 bis einschließlich 17 Jahre ohne Erziehungsbeauftragtem oder Personensorgeberechtigtem haben bis 24:00 Uhr das Festivalgelände (Konzertgelände und Campingplatz) zu verlassen!

Personensorgeberechtigter
Personensorgeberechtigter ist die Person, der allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht. In der Regel sind dies die Eltern.

Erziehungsbeauftragter
Erziehungsbeauftragter ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie für die Zeit der Veranstaltung auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt.

Bei Begleitung des Kindes oder Jugendlichen durch einen Erziehungsbeauftragten muss die „Vereinbarung zur Erziehungsbeauftragung“ rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben sein. Dieses Dokument ist vom Erziehungsbeauftragten samt Ausweis immer bei sich zu führen. Sollte dies bei einer Kontrolle nicht gegeben sein, drohen ein polizeilicher Verweis und eine Meldung an das zuständige Jugendamt. Es muss die Möglichkeit der Heimfahrt der zu beaufsichtigenden Person gewährleistet sein.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Personensorgeberechtigten, also in der Regel die Eltern, in ihrer Verantwortung entscheiden, wer den Erziehungsauftrag übernehmen kann und in welchem Umfang dieser übertragen wird. Auch die Person, der die Erziehung übertragen wird, sollte sich darüber im Klaren sein, welche Verantwortung hierdurch übernom¬men wird. Achtung: Dieser Person kann auch die Aufsicht über mehrere Personen übertragen werden!

Auch das Alkoholverbot für Jugendliche unter 18 Jahren, das auch den Konsum von branntweinhaltigen Mixgetränken beinhaltet, bleibt bestehen.



Das steht auf der Seite des Veranstalters unter dem Punkt "Altersbeschränkung/Jugendschutz".

http://www.summer-breeze.de/de/infos/festival-abc.html#content-element-chapter-1929

Einschränkungen: Du darfst keinen Alkohol konsumieren (weder branntweinhaltige Getränke, noch Bier/Wein) und darfst sowohl das Campinggelände, als auch das Festivalgelände (damit ist der Bereich unmittelbar vor den Bühnen gemeint, vor dem eine weitere Kontrolle durch den Sicherheitsdienst erfolgt, damit z. B. keine gefährlichen Gegenstände, wie Messer oder andere Werkzeuge oder Brandsätze vor die Bühnen gebracht werden) nur gemeinsam mit der Person betreten, welche für Dich aufsichtspflichtig ist (also in Deinem Fall mit Deiner erwachsenen Schwester).

Mit 15 darfst du dich auf dem Gelände nur mit deiner Schwester aufhalten. Um spätestens 24Uhr ist für dich Feierabend und du musst das Gelände verlassen, unabhängig davon ob du n Muttizettel hast oder nicht da du unter 16 bist. Das regelt im Prinzip aber jeder Veranstalter anders, kann auch sein dass du unter 16 gar keinen Zutritt bekommst.

NoHumanBeing  24.05.2016, 00:44

Um spätestens 24Uhr ist für dich Feierabend und du musst das Gelände verlassen, unabhängig davon ob du n Muttizettel hast oder nicht da du unter 16 bist.

Falsch!

Um 24 Uhr müssen Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren das Gelände verlassen, die sich ohne Aufsichtsperson auf dem Festival aufhalten.

Unter 16 Jahren darf man sich ohne Aufsichtsperson quasi überhaupt nicht auf dem Festival "bewegen", die 24-Uhr-Grenze entfällt aber, wie für über 16-jährige Minderjährige mit Aufsichtsperson ebenfalls.

Zumindest ist das die wörtliche Auslegung dessen, was auf der Seite der Veranstaltung geschrieben steht.