Ab wie viel Jahren dürfen Kinder auf der AUTOBAHN vorne sitzen?

8 Antworten

Inwieweit Kinder auf dem Beifahrer Sitz Platz nehmen dürfen, ist in § 21 Abs. 1a Satz 1 StVO geregelt. Dort heißt es:

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die den in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 91/671/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 über die Gurtanlegepflicht und die Pflicht zur Benutzung von Kinderrückhalteeinrichtungen in Kraftfahrzeugen (ABl. L 373 vom 31.12.1991, S. 26), der zuletzt durch Artikel 1 Absatz 2 der Durchführungsrichtlinie 2014/37/EU vom 27. Februar 2014 (ABl. L 59 vom 28.2.2014, S. 32) neu gefasst worden ist, genannten Anforderungen genügen und für das Kind geeignet sind.

Woher ich das weiß:Recherche

Es gibt (zumindest in Deutschland) keine Vorschrift darüber ab wann Kinder vorne sitzen dürfen! Es gibt nur die Vorschrift dass wenn sie kleiner als 1,50m oder unter 12 Jahre sind eine geeignete Sitzerhöhung oder gar Kindersitz benötigen. Ganz egal ob man durch eine 30er-Zone fährt oder unbegrenzt auf die Autobahn, in wie fern es sinnvoll ist ist eine andere Frage.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich habe irgendwann mal gehört, daß der Gurt richtig über die Schulter laufen muß (ohne Sitzerhöhung). Ansonsten gibt's keine Einschränkungen.

Mein Cabrio hat ein Isofix! :-)

solange sie nicht Fahrer sind wie sonst auch- ab 12 oder 1,50m