ab wie viel jahren darf man teure elektrogeräte kaufen?

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Da gibt's keine finanzielle Begrenzung, jedoch sind die Geschäfte schwebend unwirksam. Hier greift der Taschengeldparagraf!

Wenn der Jugendliche das Geld zur freien Verfügung hat (also z.B. sein Taschengeldbudget ist so hoch oder er hat das Geld geschenkt bekommen oder es ist ihm das Geld gegeben worden um es gerade für den Zweck auszugeben für den es auch ausgegeben wird) dann ist der Vertrag wirksam, er kann dann nicht mehr von einer nachträglichen Einwilligung abhängig gemacht werden;

§ 110 BGB

Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Mfg

Absolut richtig! " ... die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind" heisst aber auch, dass der Minderjaehrige dann keinen wirksamen Kaufvertrag ueber ein Erdbeereis schliessen kann, wenn ihm das Taschengeld mit der Massgabe: "Damit kannst kaufen, was du willst, nur kein Erdbeereis" ueberlassen wurde.

@DerCAM

Stimmt! Aber warum sollten die Eltern das zu ihm sagen?^^ Und mal so nebenbei: Wow! Ich glaub ich hab noch nie so'nen Laden gesehen, der auf sowas achtet :D
Aber ich denke, dass das wohl auch nicht so das Problem sein sollte eine Einverständniserklärung mitzunehmen..

Die Antwort von Krustenkaese92 war soweit schon in Ordnung. Es gibt aber eine Einschränkung: Wenn das, was der Jugendliche, der ab 14 Jahre bedingt geschäftsfähig ist , kauft weitere Kosten nach sich zieht, kommt der Vertrag nur zustande, wenn die Eltern einverstanden sind. Das ist z.B. bei Handys oder Tieren so.

Der Jugendliche kann aber alles andere, angefangen bei Süßwaren bis hin zum Schmuck alles erwerben. Bei sehr teuren Gegenständen kann der Händler aber verlangen, dass ein Elternteil dabei ist oder der Jugendliche eine Einverständniserklärung vorlegt. Das dient aber ausschließlich der Sicherheit des Verkäufers. Er muss dann nicht befürchten das aufgebrachte Eltern auftauchen und den Vertrag rückgängig machen wollen, weil Junior verbotenerweise das Sparbuch geplündert hat.

 

Das ist so geregelt:

Mit 15 ist man schwebend geschäftsfähig d.b:

1)Man darf das ganze Geld, was man in einem Monat als Taschengeld bekommt ausgeben aber man darf es nicht sparen

2) Grundsätzlich dürfte er das Gerät kaufen aber seine Mutter könnte es jederzeit rückgängig machen

Doch, man darf es auch sparen. Wenn die Sorgepflichtigen das genehmigt haben, kann man auch ueber Monate oder Jahre sein Taschengeld ansparen und dann davon nen Porsche kaufen. Der Kaufvertrag ist dann wirksam, wenn die Eltern gesagt haben: "Kannste gleich ausgeben oder auch sparen und dann damit was Groessres kaufen". Haben die Eltern aber den kauf von Haribo Gummibaerchen untersagt, kann der Minderjaehrige selbst dann keinen wirksamen Kaufvertrag ueber diese Glitschbonbons schliessen, wenn er sie mit seinem Taschengeld locker bezahlen kann.

@DerCAM

Dann ist mein BWR Lehrer ne Pfeife ( Was ich schon immer dachte )

Das alter ist egal, da hier der Taschengeld § gilt.

Was Du Dir mit Deinem Taschengeld leisten kannst od. vom Taschengeld gespart hasst darft Du Dir kaufen.

Lediglich wenn Du die Teile auf Raten  ( Finanzierung ) kauft mußt Du mind. 18 sein.

Sobald man 7 ist, da ist man beschränkt geschäftsfähig.

Ganz unrecht hatte der Verkäufer nicht, bis du 18 bist sind alle Vertrge schwebend unwirksam bis die Eltern einwilligen. Ein "nicht dürfen" gibt es dabei nicht.

Oder eben nicht widersprechen. Ich hatte nie ein Prbolem damit.