Ab wie viel Jahren darf man ein Feuerzeug kaufen?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Meine Güte, so ein Blödsinn, ein Feuerzeug ein Utensil zum Rauchen und deshalb unter das Jugendschutzgesetz. Das ist Unsinn unter das Jugendschutzgesetz fallen nur Tabakwaren und Tabakwaren sind Waren die Tabak enthalten, das ist z.B. Feinschnitt, Zigaretten, etc. , aber beispielsweise nicht das Zigarettenpapier oder die Filter. Wäre auch Quatsch Zündwaren werden ja auch in anderen Bereichen angewendet, heute freilich nicht mehr so stark wie früher, aber ich darf Ölöfen oder Gasherde als Beispiel nennen, bei diesen Geräten würde man ohne Feuer in der kalten Stube sitzen und um nochmal auf die Sache mit dem Verkauf zurück zu kommen, das ist wirklich nicht einheitlich geregelt. In Bayern ist Mindestalter durch die Verordnung über die Verhütung von Bränden §5 auf zwölf Jahre festgelegt. Aber diese Antworten ab 18 weil man die zum Rauchen braucht sind allesamt Unsinn.

wieso stell dir vor irgendein idiotischer teenie zündet irgendwas an...

@Selie94

na und? es gibt auch Brandstifter über 18... und wenn jemand was anzünden will, dann besorgt er sich irgendwie anders ein Feuerzeug...

@Selie94

immer diese jugend von heute...

@Selie94

stell dir vor irgendein idiotischer 19 jähriger zündet eine Wald an!

die chance dass jemand unter 18 Mist damit baut ist prozentual gesehen unwahrscheinlich. schließlich gibt es ja viel mehr erwachsene als jugendliche.

ausserdem: glaub mir eines:

WENN ein jugendliche unbedingt etwas anzünden will, hält ihn bestimmt kein kaufsverbot ab...

Ich habe die dinger mit 11 in nem hotel als Werbegeschenk immer mitgenommen, und damit aus versehen ein Kornfeld angezündet. Aber es war im Nachhinein gut, so habe ich gelernt, dass Feuer kein Spielzeug ist.

Das ist nur Blöff, denn mit einer nem Feuerzeug zündet man auch Kerzen an und es gibt kein Gesetz das den Verkauf verbietet.

Ich habe vor kurzen diesen Artikel hier gelesen https://lichtbogen-feuerzeuge.de/ab-wann-darf-man-feuerzeuge-kaufen/

Da steht das viele hier auf Nummer sicher gehen. 18 Jahre ist natürlich völlig übertrieben, die meisten Supermärkte geben Feuerzeuge ab 16 Jahren raus. Bayern ist tatsächlich das einzige Bundesland was das Gesetzlich irgendwie festhält, auch wenn das nicht so eindeutig ist.

Klar ist das unter 12 Jahren nichts geht. Zwischen 14 und 16 Jahren ist aber ein guter Richtwert woran man sich halten kann :)

Der Verkauf von Feuerzeugen an Minderjährige ist gesetzlich NICHT geregelt. Der Link oben verweist lediglich auf die entsprechende Kathegorie beim Patentamt, hat also mit dem Jugendschutz NICHTS zu tun. Weiterhin ist im Jugendschutzgesetz NICHT der Verkauf von Rauchutensilien und/oder -zubehör geregelt, sondern lediglich die Abgabe von TABAKWAREN. (§10 JuSchG) Somit ergeben sich KEINE gesetzlichen Hürden für den Verkauf von Feuerzeugen an Jugendliche.

es gibt landesrechtliche Brandverhütungsbestimmungen; z.B. gilt für Bayern:

§ 5 VVB
Zündhölzer, Kleingeräte, offenes Licht, Beleuchtungsgeräte

(1) Zündhölzer und Feuerzeuge dürfen an Kinder unter zwölf Jahren nicht abgegeben werden. Zündhölzer und Feuerzeuge sind so zu verwahren, dass sie solchen Kindern nicht leicht zugänglich sind.

Schon mal gehört..d as Bundesgesetz das Landesgesetz schneidet ? 5. Klasse Politik. In Hessen gab es bis 1989 im Landesgesetz auch noch die Todestrafe .... Landesrechtliche Verordnung...ist was anderes als das Juschugesetz.

So ist es! Entspricht genau den Infos, die ich von unserer Berufsfeuerwehr habe und meinem obigen Kommentar.

@MikeFFM

Sorry Savage, aber Du schreibst gequirlten Blödsinn! Mehr ist dazu nicht zu sagen! Ende!

@MikeFFM

Wenn du meinst. Nur weil du nichts findest wo es explizit drinne erwähnt wird denkst du, das du Recht hast. Aber als Industriekaufmann hast du halt gar nichts damit zu tun. Im Gegensatz zu Einzelhändlern und Wirten, Türstehern etc pp. Ich sag nicht das dies sinvoll ist mit den Feuerzeugen aber es gehört eben dazu. Also schreib den Herren in Berlin das es Blödsinn ist und nicht mir. Danke.

Kopiert aus einem Beitrag von vor 2 Jahren das mit dem § 5

@Savage1975

@Savage: VVB - Brandverhütungsverordnung Verordnung über die Verhütung von Bränden - Bayern -; neuester Stand: November 2008

http://www.tabakwelt.de/cms/branchenthemen/jugendschutz.php

da steht, dass das Erwerben von Feuerzeug usw nicht unter das Jugendschutzgesetz fällt, aber dem Einzelhandel empfohlen wird, trotzdem zu kontrollieren...Einfach mal durchlesen.

Und ja, die im Einzelhandel kontrollieren teilweise wirklich beim Kauf von Feuerzeugen an Leute unter 18 Jahre, ist mir selbst schon passiert....

Es ist echt unterschiedlich! Manche verkaufen es ab  12 Jahren manche ab 16 Jahren und in Manchen Läden erst ab 18 Jahren! Aber ein Gesetz dafür giebt es nicht! Es besteht ja nicht aus Tabak oder so!