Ab wie viel Jahren darf man arbeiten z.B.in einem Café ?

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Kinder ab dem 13. Lebensjahr und Jugendliche (Kinder ab 15 Jahren, aber noch nicht 18 Jahre), die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, dürfen mit Einwilligung der Eltern stundenweise beschäftigt werden, soweit die Beschäftigung leicht und für sie geeignet ist. Das ist gegeben, wenn die Beschäftigung aufgrund ihrer Beschaffenheit und der besonderen Bedingungen, unter denen sie aufgeführt wird, Sicherheit, Gesundheit und Entwicklung des Kindes nicht nachteilig beeinflusst und keine negativen Folgen für Schule, Berufsvorbereitung oder Berufsausbildung hat.

Steht auch im Jugendschutzgesetz oder:

https://www.pfalz.ihk24.de/recht/Arbeitsrecht/spezielle-Beschaeftigungsverhaeltnisse/Beschaeftigung_Minderjaehrige/1273974