Ab wie viel Jahre darf man mit einem Erwachsenen zusammen sein?
Meine Freundin meinte zu mir, ab 14-Jahren sei es erlaubt - glaub ich ihr aber nicht. Wahr oder nicht wahr???
9 Antworten
Geseztlich ist es zwar so das hab 14 die sexuelle Selbsbestimmung beginnt, aber mit einen "Erwachsen" mit 14 Jahren zusammen zu sein und auch Intim zu werden ist nach dem Deutschen Gesetzt strafbar. Erst ab 16, wird es gedultet.
Danke, für die Verbesserung :)
nachdem viele hier ihre vermutungen geäußert haben, zitiere ich mal den text aus dem Strafgesetzbuch: "§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen (1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage
1.sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder 2.diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt. (3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1.sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder 2.diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist."
demnach ist es bei einvernehmlichen sesxuelen handlungen nur dann strafbar, wenn der jugendlichen person die fähigkeit zur sexuellen selbstbestimmung fehlt und dies von der erwachsenen person ausgenutzt wird. das ist für die erwachsene person natürlich immer eine gratwanderung.
ab 14 darf man einen Partner/eine Partnerin haben der/die bis 21 Jahre alt ist... ab 16 kann der Partner weis gott wie alt sein
jein, es gibt bestimmte bedingungen, schau ins jugendschutzgesetz.
Das Gesetz sagt, ab 14 mit Zustimmung der Eltern, sonst ab 17.
das ist so nicht richtig. im § 182 StGB heißt es:
"(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder 2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
das bedeutet, dass es nicht unbedingt strafbar ist als erwachsener eine sexuelle beziehung zu einer 14-16kährigen aufzubauen. ein gericht müssste dann feststellen ob der minderjährigen person die einsicht fehlte und dies von der erwachsenen person ausgenutzt wurde.