Ab wie viel Jähren kann man jemanden ohne Erlaubnis der Eltern jemanden bei der Polizei anzeigen?

12 Antworten

Natürlich kannst du einen für strafbar gehaltenen Sachverhalt an die Ermittlungsbehörden weitergeben.

Nur werden die zunächst deine Eltern und dann selbstverständlich der Lehrer befragen um zu entscheiden, ob hier überhaupt ein Anfangsverdacht besteht, dem nachzugehen wäre.

Und ein Richter entscheidet wiederum, ob er Strafantrag zulässt, den wiederum nur deine Erziehungsberechtigten stellen können.

Für eine Anzeige benötigt niemand die Erlaubnis der Eltern.

Wäre ja auch verheerend wenn z.B. die Eltern das Kind misshandeln und eine Anzeige des Kindes nur mit Einverständnis der Eltern möglich wäre.

Kann ich mir nicht vorstellen, daß Deine Eltern dagegen sind eine Anzeige zumachen. Deine Geschichte bezweifel ich.

1.) Die Anzeige ist nicht abhängig von einem Mindestalter 2.) Die Anzeige ist an keine Form gebunden (z.B. direkt zu Protokoll, mündlich per Telefon oder schriftlich (auch anonym). 3.) Bei sogenannten Antragsdelikten (einfache Körperverletzung, Beleidigung, Hausfriedensbruch pp) kann die Sache auch ohne Strafantrag verfolgt werden, wenn der Staatsanwalt das "öffentliche Interesse" bejaht. Grundsätze zum öffentlichen Interesse finden sich in den "Richtlinien für das Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren (RistOV)" In deinem Sachverhalt erkenne ich einen verzweifelten Schüler, doch auch einen verzweifelten Lehrer (in Berlin, owei). Ich würde den "Vertrauenslehrer" oder Rektor um eine Gespräch bitten. Schade, dass wir hier nur eine Partei hören konnten.

In deinem Fall braucht es keinen Strafantrag, da öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Du kannst also zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Zunächst solltest du aber in der Schule mit der Leitung das Gespräch suchen.

Woher weißt du das ? Körperverletzung ist ist nur relatives Antragsdelikt.

@Lasdl

KV an Schutzbefohlenen.