Ab wie viel Grad Dachneigung ist es kein Flachdach mehr?

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Als Flachdach bezeichnet man ein Dach mit einer Neigung von höchstens 7 Grad und weniger. Das Flachdach ist nicht zu verwechseln mit einem lediglich flach geneigten Dach, das eine Neigung von ungefähr 22 Grad hat.

http://www.schoener-wohnen.de/bauen/dachformen/94023-flachdach.html

Hier bitte weiterlesen.

Hier geht es nicht um eine Definition des Begriffes "Flachdach", sondern um das planungsrechtliche "Einfügen" in die Umgebung. d.h. wenn in der näheren Umgebung nur Steildächer vorhanden sind muss die Aufstockung auch ein Steldach haben (Ortsbild). Es kommt auf die optische Wirkung und nicht auf eine bestimmte Gradzahl an!

Übrigens:

Der Begriff "Flachdach" wird unterschiedlich definiert; Dachdecker verstehen darunter etwas anderes ( 0° bis 7°) als Architekten (bis etwa 15°) und Gemeinden, die in ihren Satzungen und Bebauungsplänen konkrete Neigungen vorschreiben können.

Grundsätzlich guter Ansatz. Jedoch ist gerade die Dachform kein Kriterium, welches beim "Einfügen" nach §34 BauGB geprüft wird und darf!

Die Höhe als "Maß der baulichen Anlage" ja, die Dachform nein.

Ausnahme: das Ortsbild wird beeinträchtigt. Da spielt es eine Rolle.

Dieses Kriterium wird zwar gerne von Bauämtern herangezogen, meiner Erfahrung nach würde die Begründung aber in den allerwenigsten Fällen einer Überprüfung standhalten!!!

vg

C

Wenn man bauliche Veränderungen vornimmt dann muss man sich laut Bauordnungen, (die in jedem Bundesland andes sind) immer nach den typischen Dachneigungen der Umgebung richten, sprich: wenn ihr in einem alten Stadtteil bspw. lebt, in dem die Dächer größtenteils sehr spitz zu laufen, dann kommt ihr wahrscheinlich nicht drum herum ähnlich geformte Dachformen mit entsprechenden Winkel zu erstellen. Mann kann sich ja auch ein Dach mit starkem Neigungswinkel und zusätzlichen Gauben sehr nett ausbauen. Wenn ihr allerdings in einem zusammenhanglosen Wohngebiet seid, dann hat der Bauleiter eigentlich keine rechtliche Grundlage euch das zu untersagen. Ich würde einfach mal in die bei euch geltende Bauordnung reinschauen, was die dazu sagt, dann könnt ihr auch schön vor dem Bauamrt kontern und auf die rechtlche Grundlage hinweisen...

frag doch einfach nochmal beim bauamt nach-nicht dass du nach dem bau probleme bekommst...

NA gerade dann wird er Probleme bekommen, da die meist keine ahnung haben. Eher bei nem Dachdeckerhandel (wie zB. Volmar,BEDA,Galhöfer,Daex)

Waagerecht bis Senkrecht .

Alles ist möglich.

An einigen Wandanschlüssen schweißt man sogar bis zu etwa 1 Meter über Kopf.

Das ist aber selten und vom Objekt des Baus abhängig.

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Ein Flachdach mit harter Bedachung muss einen Winkel von... 9° vorweisen.

Aber wird vereinzelnd eine Wellbedachung mit Kit Schnur verlegt.

Ist aber nicht fachgerecht.

Schon klar, aber ist es definiert, ab wann genau, ab welcher Neigung man kein Flachdach mehr hat?

@Krolline

Ja, das ist definiert... Brauchste ne DIN ??

Dann muss ich in meinem Fachbuch wühlen...

@Eratya

Ne DIN wär klasse. Streite mich gerade mit dem Bauamt rum, wie ein "Dach" aussieht....