Ab welcher Uhrzeit darf man sich als Minderjährige(r) wieder draußen aufhalten?

8 Antworten

Meines Wissen nach darfst du dich bis 24 h in öffentlichen Einrichtung (Discos, Kneipen etc.) aufhalten und hast drei Stunden Zeit für den Rückweg. Das heißt, du darfst bis um drei auf der Straße sein. Man wird nur nach Hause gefahren, wenn man irgendwelche scheiße baut oder total besoffen ist. Als ich 15 war, wurden mir mal nachts um drei die Personalien abgenommen, wegen Zeugenaussage und die haben auch nichts weiter gesagt. Ich denke, solange du nichts anstellt, kannst du draussen bleiben, solange du willst.

Aus welchem Gestz geht den bitte dein Wissen hervor?

@LeaderG

Das hab ich einfach so "gelernt" und "gesehen".

@Charity

Dann lerne besser nochmal nach :D

Es ist niemandem verboten Nachts auf der Straße zu sein. Von JVA Insassen mal abgesehen.

Fuer jeden angebrochenen Monat, den man juenger als 16 ist, muss man zwei Minuten rechnen, die man nicht nach 22 Uhr rausdarf. Wer also genau 15½ ist, darf nicht nach 22:12 Uhr raus. Das steht genau so im § 2,8 Absatz 3¼ des Bundesdraussbleibgesetzes BDrauG.

Von welchem Gesetz sprichst du da?

orry, aber in der BRD gibt es kein solches Gesetz, das wäre auch nicht mit der Verfassugn zu vereinbaren.

Es gibt in Deutschland kein Gesetz, welches einem Minderjährigen verbietet, ab einer bestimmten Uhrzeit "draußen" zu sein.

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einzig richtige Antwort; alles andere ist nur Rumgeeiere.

@Guppy194

jap stimmt .. man darf ab 22 uhr nicht mehr in öffentliche gebäude rein halt aber draußen darf man sein

Fakt ist, so ein Gesetz gibt es überhaupt nicht. Man darf sich zu jeder Tages- und Nachtzeit draußen aufhalten, in jedem Alter. Und man wird dann auch nicht von den Bullen aufgegriffen. Das ist nur ein dummes Märchen.

Die ganze Nacht, das Verbot richtet sich nicht an den Minderjährigen sondern an Erwachsene wie Discobesitzer etc.