Ab welcher Uhrzeit darf man sich als Minderjährige(r) wieder draußen aufhalten?
Bekanntermaßen dürfen sich Jugendliche unter 16 Jahren nicht länger als 22 Uhr draußen aufhalten, unter 18 Jahren bis 24 Uhr. Wenn man sich nun als Sechzehnjährige(r) nach 24 noch draußen befindet, zum Beispiel nach einer Party um 2 Uhr nachts nach Hause läuft, kann es passieren, dass man von der Polizei aufgegriffen wird. So sieht das Gesetz es ja auch vor. Die Frage ist jetzt, ab WANN man 'morgens' als Jugendliche(r) wieder nach draußen darf, denn man könnte theoretisch ja auch bis 4 Uhr auf der Party bleiben, dann würde man eventuell um halb 5 (morgens) draußen rumlaufen. Dadurch wäre man ja auch die ganze Nacht draußen gewesen, und hätte das Gesetz missachtet. Kann die Polizei einen auch morgens um halb 5 'aufgreifen'? Es könnte ja auch sein, dass man vorher einfach nur früh beim Bäcker war, um sich Brötchen zu holen, oder? Man muss ja nicht zwangsläufig auf einer Party gewesen sein... Ab welcher Uhrzeit darf man sich also 'morgens' wieder draußen aufhalten, ohne Gefahr zu laufen, von Polizisten mitgenommen zu werden?
8 Antworten
Meines Wissen nach darfst du dich bis 24 h in öffentlichen Einrichtung (Discos, Kneipen etc.) aufhalten und hast drei Stunden Zeit für den Rückweg. Das heißt, du darfst bis um drei auf der Straße sein. Man wird nur nach Hause gefahren, wenn man irgendwelche scheiße baut oder total besoffen ist. Als ich 15 war, wurden mir mal nachts um drei die Personalien abgenommen, wegen Zeugenaussage und die haben auch nichts weiter gesagt. Ich denke, solange du nichts anstellt, kannst du draussen bleiben, solange du willst.
Fuer jeden angebrochenen Monat, den man juenger als 16 ist, muss man zwei Minuten rechnen, die man nicht nach 22 Uhr rausdarf. Wer also genau 15½ ist, darf nicht nach 22:12 Uhr raus. Das steht genau so im § 2,8 Absatz 3¼ des Bundesdraussbleibgesetzes BDrauG.
Von welchem Gesetz sprichst du da?
orry, aber in der BRD gibt es kein solches Gesetz, das wäre auch nicht mit der Verfassugn zu vereinbaren.
Es gibt in Deutschland kein Gesetz, welches einem Minderjährigen verbietet, ab einer bestimmten Uhrzeit "draußen" zu sein.
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einzig richtige Antwort; alles andere ist nur Rumgeeiere.
jap stimmt .. man darf ab 22 uhr nicht mehr in öffentliche gebäude rein halt aber draußen darf man sein
Fakt ist, so ein Gesetz gibt es überhaupt nicht. Man darf sich zu jeder Tages- und Nachtzeit draußen aufhalten, in jedem Alter. Und man wird dann auch nicht von den Bullen aufgegriffen. Das ist nur ein dummes Märchen.
Die ganze Nacht, das Verbot richtet sich nicht an den Minderjährigen sondern an Erwachsene wie Discobesitzer etc.
Aus welchem Gestz geht den bitte dein Wissen hervor?