Ab welcher Außentemperatur muss die Heizung nachts an bleiben?

12 Antworten

Eine Heizung wird nachts nicht abgeschaltet, sondern die Temperatur abgesenkt (und nachts bedeutet: ca. 24 - 6 Uhr)

Dafür gibt es mehrere Gründe: - schlafen bei tieferen Temperaturen ist gesünder - das machen die meisten Mieter um diese Zeit auch - und es spart eine Menge Kosten

Wenn es Dir nachts zu kalt ist, kannst Du mit dem Vermieter reden - aber bedenke: es kostet eine Menge mehr und wenn Du in einem Mehrfamilienhaus wohnst, kann es natürlich anderen zu warm sein oder zu Unmut führen, wenn die Heizkosten steigen

Die Mindesttemperatur soll 20 - 22°C betragen. Der Vermieter ist jedoch nicht verpflichtet, rund um die Uhr diese Durchschnittstemperatur zur Verfügung zu stellen. Er erfüllt seine Verpflichtung, wenn er während der üblichen Tagesstunden (7.00 bis 23.00 Uhr bzw. 24.00 Uhr - AG Hamburg WM 96, 469) für eine ausreichende Erwärmung sorgt.

In winterlichen Kältezeiten kann der Vermieter verpflichtet sein, die Heizung durchgehend, also auch nachts, in Betrieb zu halten (AG Springe WM 80, 40; AG Köln WM 80, 278, wonach zwischen 23.00 Uhr und 7.00 Uhr eine Temperatur von 17°C einzuhalten ist).

Der Grundsatz, niemand muss in seiner Wohnung frieren gilt auch hier. Eine Nachtabsenkung ist in der Regel bei Zentral- oder Sammelheizungen üblich. Dies dient der Energieeinsparung während der Nachtstunden. Aus der Erfahrung kann ich sagen, dass es teilweise aber durchaus sinnvoll sein kann, die Nachtabsenkung auszustellen und auch die Witterungsführung zu umgehen. So muss niemand frieren auch der Kälte empfindlichste nicht. Dem VM kann dies im Grunde völlig egal sein, denn zahlen muss der Mieter. Nur wenn unter den Mietern die Interessenlage unterschiedlich ist, muss der VM einen Kompromiss für die Heizungssteuerung finden. Im Übrigen sollte bei voll aufgedrehtem Ventil immer noch genügend Leistung am Heizkörper ankommen.MfG

Während der Heizperiode muss der Vermieter auf jeden Fall heizen. Üblich für solche Vereinbarungen ist der Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. April; zunehmend auch vom 15.September bis 15. Mai.

Für diese Zeit muss der Vermieter die Heizung so betreiben, dass eine bestimmte Mindesttemperatur erreicht wird. Die Gerichte sehen eine Temperatur von 20 bis 22°C als ausreichend an.

Der Vermieter ist aber nicht verpflichtet, diese Temperatur über den ganzen Tag (24 Stunden) anzubieten. Vielmehr sehen es die die Gerichte als ausreichend an, wenn diese Mindesttemperatur von 6 bis 23 bzw. 24 Uhr erreicht wird. In dieser Zeit reichen 18°C. (sog. Nachtabsenkung der Heizung)

Noch eine Nachfrage, schaltet der Vermieter die Heizung komplett aus oder ist die Leistung auf Nachtabsenkung gedrosselt?

Energiesparend ist es nicht, jeden Tag die Heizung immer wieder neu anzustellen und bei den Temperaturen "freuen sich die Rohre" (Frostschutz).

DH

Es wird wohl kaum jemand manuel die Heizung Nachts abschalten! Die wird automatisch in die Nachtabsenkung gehen! Die Automatik hat einen Frostschutz! Wenn Euch da Nachts zu kalt ist, dem Vermieter sagen! Die Automatik kann man problemslos auf eine höhere Temperatur stellen! Kostet natürlich mehr!