Ab welcher Abmahnung fliegt man aus der Wohnung?

7 Antworten

Das liegt am Vermieter und an der Schwere, sowie Art der Vertragsverstöße.

Wird zum Beispiel gegen die Hausordnung in der Weise verstoßen, dass der Mieter den Flur nicht putzt, wenn er dran ist, kann er natürlich abgemahnt werden. Die Folge im Wiederholungsfall wäre dann aber nicht, dass der Mieter fristlos gekündigt werden kann, sondern, dass der Vermieter jemand anders mit dem Putzdienst beauftragt und diesen dann dem Mieter in Rechnung stellt. Genauso ist es mit allen Verstößen, die irgendwie ersatzweise erledigt werden können. Zum Beispiel Unrat im Kellerflur lagern. Dieser wird dann eben durch den Hausmeister kostenpflichtig entsorgt.

Wiederholte Lärmbelästigungen, gut dokumentiert und auch noch schwere anderer Bewohner könnten jedoch dazu führen, dass der Vermieter zu einer fristlosen Kündigung gezwungen werden kann. Ist zum Beispiel ein Bewohner deswegen gezwungen eine Ersatzunterkunft zu suchen, weil ihm nicht mehr zugemutet werden kann, unter dem gleichen Dach, wie der Beleidiger und Lärmer zu wohnen, geht es dem Vermieter ans Geld und es bleibt ihm gar nichts anderes übrig, als den Störer fristlos zu kündigen.

Im Allgemeinen ist es jedoch Ermessenssache des Vermieters, wie weit und wie lange er sich Störungen dieser Art gefallen läßt.

Die Anzahl der Abmahnungen spielt hier keine Rolle. Eine Abmahnung dient dazu, den Betroffenen auf sein Fehlverhalten hinzuweisen und ihm die Moeglichkeit dazu zu geben, sein Fehlverhalten abzustellen. Wegen eines bereits abgemahnten Fehlverhaltens kann nicht gekuendigt werden. Erst wenn das abgemahnte Verhalten wiederholt wird, kann eine Kuendigung wegen des trotz Abmahnung wiederholten Fehlverhaltens moeglich sein. Hier kommt es aber auch immer auf den Einzelfall sowie den zeitlichen Abstand an.

Wenn die Abmahnungen aus unterschiedlichen Gruenden erfolgt sind, sind hingegen theoretisch unbegrenzt viele Abmahnungen moeglich, ohne dass gekuendigt werden kann.

Ganz einfach ausgedrückt:

Im Wiederholungsfall der abgemahnten Sache.

Aber manche Dinge müssen noch nicht abgemahnt werden, da kann man direkt kündigen.

Wegen der gleichen Sache reicht eine Abmahnung.

Wird das abgemahnte Verhalten nicht abgestellt kann gekündigt werden, mitunter gar fristlos.