Ab welchen Betrag muss ich Krankengeld in der Steuererklärung angeben?
Mache gerade meine Steuererklärung. In 2017 habe ich 200 Euro Krankengeld bezogen. Muss ich diese in der Lohnsteuererklärung angeben? Oder gilt dieses erst ab einer Lohnersatzleistung ab 410 Euro, wo man eh verpflichtet ist eine Steuererklärung abzugeben?
4 Antworten

Zahlungen von Lohnersatzleistungen wie z.B. Krankengeld werden der Steuerverwaltung von der Krankenkasse elektronisch übermittelt.

Auch Zahlungen von Mutterschaftsgeld werden dem Finanzamt elektronisch übermittelt. Belegeinreichung ist nicht erforderlich.

Ahja sagt wer und warum?

Weil manchmal Übermittlungen nicht klappen!?

"Lohnersatzleistungen" sind zwar steuerfrei unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Da gibt es keine Freigrenze, die du NICHT einzutragen brauchst.

Aber einen Beleg einreichen musst!

Anlage N Seite 1 Zeile 27.
Trags ein. Wird sowieso von der Krankenkasse ans Finanzamt übermittelt. Wenn unterhalb Freibetrag, dann wirds eh nicht berücksichtigt.

Gibt keinen Freibetrag !

Dann nenns nicht Freibetrag sondern sag Grenze von 410 Euro.
Jeder weiß was gemeint ist.

du bekommst eine bescheinigung von der KK die du beifügen musst

Ja, die habe ich bereits bekommen. Diese Bescheinigung muss ich auch nicht abgeben, da die Daten von der Krankenkasse ans Finanzamt übermittelt werden. Die Frage war ja auch, ob ich die 200 Euro trotzdem in die Steuererklärung eintragen muss... (obwohl man erst ab 410,- Euro Lohnersatzleistungen verpflichtet ist überhaupt eine Steuerklärung abzugeben)

Wenn du das alles so genau weißt, warum fragst du dann überhaupt?

ja

Danke, eifeljung 1996. Das reicht mir schon als Antwort :-)
Aber Belege müssen eingereicht werden. z.b Mutterschatfsgeld etc.