Ab welchen Betrag kommt der Gerichtsvollzieher?

6 Antworten

Der Gerichtsvollzieher kommt nicht sofort, da kommt erst noch was anderes. Aber ja, der kommt am Ende auch wegen 30 €; die Kosten für den Gerichtsvollzieher kommen halt noch oben drauf.

Wenn der Gerichtsvollzieher kommt, dann ist vorher ganz viel passiert.

Normalerweise bekommt man erst ein paar Mahnungen. Die nächste Steigerung wäre die Zustellung eines Mahnbescheides. Dem kann man noch widersprechen. Wenn man das nicht macht, wird daraus ein Vollstreckungsbescheid (die Kosten dafür werden auf den Rechnungsbetrag aufgeschlagen). Erst wenn so ein Vollstreckungsbescheid in der Welt ist kann man einen Gerichtsvollzieher damit losschicken (was auch weiter Geld kostet).

Dein Kollege soll bei dem Rechnungssteller anrufen und mit dem was zur Zahlung vereinbaren. Wenn er klar sagt, wann und wie bezahlt wird, wird er höchstens ein paar € Mahnkosten verlangen.

Wenn ein vollstreckbarer Titel vorliegt kann der Gerichtsvollzieher theroretisch auch ab 1 Euro kommen.

Aber schon der Aufwand und die Kosten für einen Titel (Vollstreckungsbescheid oder Klage) werden die wenigsten bei dem kleinen Betrag auf sich nehmen.

Der kommt, wenn es einen vollstreckabren Titel gibt und er vom Gläubiger beauftragt wird. Dabei kann es um 5 Euro oder auch um 5000 Euro gehen. Bei niedrigeren Beträgen lohnt sich der Aufwand aber natürlich in der Regel nicht.

Vor dem Gerichtsvollzieher ist erstmal ein gerichtlicher Mahnbescheid im Briefkasten.