Ab welchem Zeitpunkt gilt mein Fahrverbot?

5 Antworten

Wahrscheinlich erst ab Eingang bei der zuständigen Stelle. Frage da doch nach einem Termin wann du ihn wieder abholen kannst.

Bei variabel zulässigem "Eingangsdatum" gilt für den Fristlauf des Fahrverbotes dann der Zugang des Dokumentes bei der jeweiligen Behörde zur Verwahrung...also derjenige Zeitpunkt ab dem der Bekörde das Dokument in phylikalischer Form dann zur Verwahrung ( ggf. durch die Post ) auch tatsächlich zugegangen ist.

Gemäß § 25 Abs. 2a StVG wird bestimmt, dass das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Führerschein nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft. Wird der Führerschein nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung abgeliefert oder vorgelegt, bestimmt 
sich der Beginn der Verwahrungsfrist nach diesem Ablieferungs- bzw. Vorlagetag, vgl. § 25 Abs. 5 S. 1 

(Quelle Verkehrforum)

Ich würde mich eventuell noch Informieren ob du eine MPU nachweisen musst.(Sicherheitshalber)

Hallo,

grundsätzlich und ohne tiefer darauf einzugehen erst ab dem "Moment", an dem der Führerschein von der zuständigen Stelle in Verwahrung genommen wird.

Man wird dir den Führerschein gegen Gebühr so wieder zurückschicken, dass du bei seinem Eintreffen auch wieder fahren darfst.

Also einfach erst dann wieder fahren, wenn er bei dir zu Hause angekommen ist.

Viele Grüße

Michael


Ich habe meinen Führerschein damals Freitags in den Briefkasten für fristwahrende Dokumente, bei der Führerscheinstelle eingeworfen. Gezählt hat es letztendlich erst am darauf folgenden Montag. Am besten Du gibst den persönlich ab, dann mußt Du nicht wie ich, 2 Tage länger warten. Zurück kam der auf den Tag genau, mit Ende des Fahrverbots.