Ab welchem Zeitpunkt darf ich mit meinem neuen Auto fahren?

6 Antworten

.... frage einfach Deinen Berater/Makler. Der wird ja wohl wissen, was und warum er Dir so etwas verkauft hat.

Der Marktführer kennt jedenfalls so eine Orgie nicht. Dort bin ich vorab so versichert, wie ich es benötige und vereinbart habe. Auch die Fahrt zur Zulassungsstelle ist so versichert. Wäre ja auch fatal, wenn es nicht so wäre.

Allzeit gute Fahrt.

Kurz bevor ich auf der Zulassungsstelle war, habe ich von der Versicherung meine EVB-Nr erhalten.

Ja genau - dieser vorläufige Versicherungsschutz gilt jedoch nur für die Kfz-Haftpflichtversicherung, also nur Fremdschäden sind nach der Zulassung abgesichert!

Falls dein "neuer" wirklich ein Neuwagen ist und du gerne den Vollkaskoschutz abgesichert haben willst, dann solltest du warten bis zur Zahlung der Erstprämie - denn nur dann hast du den vollen Versicherungsschutz, also Fremd- u. Eigenschäden (bei Vollkaskoversicherung); siehe hierzu den Hinweis: "Versicherungsbeginn erst mit Eingang der Gebühr."

Ab wann darf ich denn nun mein Auto im öffentlichen Straßenverkehr nutzen??

Falls dir der Kfz-Haftpflichtschutz genügt, dann kannst du sofort loseiern.

Hast du jedoch Vollkaskoschutz beantragt, dann würde ich warten bis du die Erstprämie bezahlt hast. Ausser dein Versich.verteter hat dir sofortige Deckung auch beim Vollkaskoschutz im Antrag schriftlich bestätigt mit Datum u. Unterschrift des zeichnungsberechtigten Versich.vertreters genehmigt ;-))

Gute Fahrt wünscht dir siola55 ;-)

Haftpflicht gilt ab sofort. Kannst auch ab sofort fahren. Die Kaskoversicherung gilt allerdings erst ab den von der Versicherung genannten Termin.

Schwein gehabt, danke ^^

... bzw. erst nach Zahlung der Erstprämie ist der Vollkaskoschutz aktiv (falls abgeschlossen)!

Sofort nach Zulassung.

Die Versicherung geht erst mal davon aus, dass du korrekte Angaben gemacht hast. Ist nur so ein Hintertürchen, für den Fall, dass du in irgendeinem Punkt deines Antrages KEINE korrekten Angaben gemacht hast.

Danke :)

...und Ihnen eine Versicherungsbestätigung zukommen lassen.
"Versicherungsbeginn erst mit Eingang der Gebühr."

Stimmt so nicht ganz: dieser Zusatz ist kein "Hintertürchen", sondern der exakte Hinweis, daß der volle Versicherungsschutz erst mit Zahlung der Erstprämie, welche in der Versich.bestätigung genannt ist mit den Fristen zur Zahlung, voll gedeckt ist bei einer Vollkaskoversicherung!!!

@siola55

Aber dafür muss ja nicht der Antrag geprüft werden, wie in der Frage erwähnt.

@Elali74
...ich habe heute mein neues Fahrzeug auf mich angemeldet mein altes lief auf meinen Vater und ist nun abgemeldet

Der Kfz-Versich.antrag wird immer geprüft: hast du z.B. eine Rabattübertragung vom Vater mitbeantragt - oder wo kommen deine schadenfreien Jahre her bzw. welche Ersteinstufung (SF-Klasse) hast du denn angegeben???

@siola55

Ich bin nicht der Fragesteller.

@Elali74

Sorry... falscher Kommentar ;-)

... warum erst danach? Der Marktführer jedenfalls versichert auch schon die Fahrt zur Zulassungstelle, wenn ich es vereinbare.

Dein bei der Kfz-Zulassungsbehörde angemeldetes Auto, darfst du sofort nach der Anmeldung fahren.  Versicherungsschutz über die EVB-Nr. besteht nur über die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Du solltest deinem Versicherungsvermittler mitteilen, dass er dir eine ergänzende vorläufige Deckung über die Voll-, bzw. Teilkasko erstellen soll.