Ab welchem Zeitpunkt bin ich der Eigentümer einer Wohnung?

7 Antworten

Im Vertrag steht doch meistens ein Datum, an dem Nutzen und Lasten übergehen.

Ab Eintragung im Grundbuch, aber der bisherige Eigentümer kann ja sein Stimmrecht auf dich übertragen (für diese Eigentümerversammlung).

Superantwort. Vielen Dank!

Wenn nach Abschluss des Kaufvertrages der Kaufpreis gezahlt ist, erfolgt
die Übergabe als tatsächliche Besitzverschaffung. Ab diesem Zeitpunkt
ist der Verkäufer noch Eigentümer, nicht aber mehr Besitzer der
Immobilie. Der Käufer ist Besitzer, aber noch nicht Eigentümer.
Erst nach dem Eintrag ins Grundbuch (Vormerkung) bist Du Eigentümer.
Und da es "Eigentümerversammlung" heißt...

Sobald du die Eigentums Urkunde in Händen hältst. Melde dich beim Verwalter der Immobilie und teile ihm mit das du die Wohnung erworben hast. Er wird es nachprüfen und du bekommst die Einladung.

... so ist es und zu 2. Das interessiert eine WEG meist nicht.

Und wer in der Versammlung teilnehmen darf, wurde in der TE vereinbart.

Hier bei uns wird im Kaufvertrag eine entsprechende Vollmacht des >Verkäufers eingebunden, die der Verwalter dann berücksichtigen kann, wenn die TE nicht widerspricht.