Ab welchem Alter kann man ein Testament verfassen?
Angenommen ich möchte ein Testament verfassen wenn ich noch nicht volljährig bin (man weiss ja nie), geht das dann überhaupt rein rechtlich? Und wie geht man da vor, also muss man zum Notar oder wie? Sorry, ist vielleicht blöd die Frage, aber ich habe keine Ahnung. Danke!
10 Antworten

Die Testierfähigkeit (§ 2229 Abs. 4 BGB) ist nach deutschem Recht von der allgemeinen Geschäftsfähigkeit zu unterscheiden. Die volle Testierfähigkeit beginnt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres. Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind beschränkt testierfähig. Auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters oder Vormundes kann dieser ein Testament errichten. Zum Schutz des Minderjährigen vor unüberlegten Verfügungen ist die Testierfähigkeit jedoch auf solche Testamentsformen beschränkt, die die Beratung durch einen Notar einschließen, d. h. es ist nur möglich, ein öffentliches Testament durch mündliche Erklärung oder offene Schrift zu errichten (§ 2233 Abs. 1 BGB), nicht aber durch Übergabe einer verschlossenen Schrift. Eigenhändige Testamente können von Minderjährigen nicht wirksam errichtet werden (§ 2247 Abs. 4 BGB).
http://de.wikipedia.org/wiki/Testament#Rechtslage_in_Deutschland

Jeder, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und geistig gesund ist, kann ein Testament errichten und darin bestimmen, wer sein Vermögen nach seinem Tod erhalten soll. Nur wenn der Verstorbene keine persönliche Erbregelung getroffen hat, tritt die gesetzliche Erbfolge ein.

super danke!

ne, mit 18 ist man juristisch gesehen erst testierfähig.

@ frischling: bitte beachten, dass die Testierfähigkeit zwischen 16 und 18 nur eingeschränkt möglich ist; (2233 und 2247 BGB)

Nach dem Artikel 14 des Grundgesetzes gilt in Deutschland die sogenannte Testierfreiheit. Jeder Mensch, sofern volljährig und im vollen Besitz seiner geistigen Kräfte - kann nach seinem freien Willen bestimmen, wer Erbe werden soll. Da du noch nicht volljährig bist und somit auch nicht im vollen Besitz deiner geistigen Kräfte... ...nein

Kannst auch einfach formlos etwas schreiben. Wenn du viel Kapital und Eigentum hast, macht der Notar aber Sinn. Die Frage ist nur, wie viel man als Kind bzw Jugendlicher hat.

danke,und was mach ich dann damit? zum notar? kostet das was?

Kannst du einfach irgendwo aufbewahren. Wie du merkst, birgt das natürlich Risiken. Beim Notar kannst du sowas z.b. beglaubigen lassen und hinterlegen.

nicht viel, aber meine wenigen gelder und sonstigen habseligkeiten will ich gut verteilt wissen

Du musst nicht zum Notar oder Anwalt. Wichtig ist, dass das Testament handschriftlich verfasst wurde, am besten mit blauem Füller/Kuli, dass kann man nicht kopieren, oder schlecht fälschen. Sorge nur dafür, dass deine nächsten Angehörigen wissen wo es aufbewahrt wird.

beachte bitte dass man erst ab 16 eingeschränkt testierfähig ist und natürlich ab 18 voll testierfähig; darunter geht nichts
Wieso bin ich nicht im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte?