Ab welchem Alter darf man auf Malta Alkohol kaufen und Zigaretten kaufen?

1 Antwort

Alkohol darf nach Maltesischem Gesetz nicht an Personen unter 16 Jahren verkauft werden. Es gibt keine Regelung, die eine Altersbegrenzung für den Alkoholkonsum festlegt.

Wenn Du also jemand hast, der Dir Alkohol besorgt, darfst Du auf Malta theoretisch auch mit 13 oder 14 Jahren trinken.

In Deutschland wird übrigens auch nur die Abgabe an unter 16 Jährige (Bier/Wein) oder unter 18 Jährige (Schnaps) bestraft, nicht der Konsum.

Das mit Deutschlan dwusste ich
Aber ich hab auch gelesen dass es in Malta nun ab 17 sein soll..
Und weist du auch etwas im bezug auf das thema rauchen?

§ 9 Alkoholische Getränke

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1.

Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,

2.

andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche

weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.

(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

1.

an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.

in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.

§ 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.

(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.

https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/BJNR273000002.html

@Novos

"weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden"

Wie ich schon schrieb: Bestraft wird in Deutschland, wer an Personen unterhalb der Altersgrenze abgibt oder ihnen den Konsum (öffentlich) gestattet, nicht wer selbst trinkt. Sonst hätten die Jugendgerichte auch extrem zu tun ;-D

Aber hier ging es ja ohnehin um Malta.