Ab welche Uhrzeit darf man böllern?

11 Antworten

Grundsätzlich muss man unterscheiden, ob Feuerwerk der Klasse II oder der Klasse I vorliegen. Das typische Silvesterfeuerwerk (z.B. Raketen, Römische Lichter, Vulkane, Sonnenräder, Fontänen, Böller, kleine Feuertöpfe und Bengalische Beleuchtung) fällt in Klasse II und darf grundsätzlich nur in der Silvester-/Neujahrsnacht abgeschossen werden. Der § 23 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz legt dabei fest, dass das Feuerwerk vom 31. Dezember 00:00 Uhr bis 1. Januar 24:00 Uhr erfolgen darf. Zudem kann es Beschränkungen von Seiten der Gemeinde geben, sodass zum Beispiel in der Nähe feuergefährdeter Orte kein Feuerwerk verwendet werden darf.

Quelle: recht-gehabt.de

Das hatte ich auch von der Polizei als Antwort bekommen..

Grundsätzlich von 31.12. 0:00 Uhr bis 01.01. 24:00 Uhr.

Lokale Behörden können aber Einschränkungen machen. Musst Du also vor Ort erfragen.

Generell ab 18:00 Uhr am 31.12. bis in die Morgenstunden vom 1.1.

Je Nach behörde meistens immer ab 18:00 Uhr bis 01.01 23:59 Uhr..

ab 0:00 uhr, aber eigentlich ist es allen egal :D