Ab wann zählt der Kontostand als Erbmasse wenn Vater stirbt?

5 Antworten

Wenn die Lebensgefährtin (vom Verstorbenen) den Auftrag erhalten hat, das Geld (zu seinen Lebzeiten) abzuheben, so ist dem sicher nichts entgegen zu setzen. Wobei dieser "Auftrag" im Zweifel zu beweisen wäre. Dennoch hätte sie das Geld nicht einfach verschenken dürfen. Denn auch dieses Bargeld gehört nun im Todesfalle zur Erbmasse! Zugriff auf das Bargeld haben in diesem Fall also die Erben .......

Der Kontostand zählt schon vor der Abhebung, doch kommst es auf die Art der Vollmacht an. War die Lebensgefährtin mit Kontoinhaberin (Herr X und Frau Y als Kontoinhaber) und hatte eine Vollmacht "über den Tod hinaus" dann ist das Geld wohl weg. Hatte die Lebensgefährtin aber nur seine EC-Karte und die PIN dann hat sie eigenmächtig gehandelt und hat ein Regressproblem.

 

Du musst in jedem Fall einen Anwalt befragen, denn es gibt da noch einige andere Möglichkeiten.

Hallo,

der Kontostand zum Zeitpunkt des Todes zählt.

Da die Bevollmächtigte immer im Auftrag des Kontoinhabers oder später der Erben handelt stellt sich die Frage weshalb und in wessen Auftrag sie das Geld verschenkte und ob sie dies nachweisen kann. Ihr habt ggf. einen Anspruch auf Rückzahlung. Dies ist jedoch gesondert zu prüfen. Anwaltliche Hilfe sollte hier der erste Schritt sein, wenn ein einfaches Gespräch nichts nützt.

Schöne Grüße

Das zählt meines Wissens ab dem Tod. Zu Lebzeiten konnte Dein Vater über sein Geld selbst bestimmen. Möglicherweise wollte er es seiner Lebenspartnerin zukommen lassen.

geht da mit lieber zu einem Anwalt Erbschaften sind/können total kompliziert sein/werden