Ab wann zählt der Führerscheinentzug?

10 Antworten

Es zähllt nicht der Tag der Tat, sondern der Tag, an dem Du keinen Führerschein mehr besitzt. Das kann, muss aber nicht der gleiche sein. 3 Monate bevor die Frist abgelaufen ist, kannst Du dann den neuen beantragen, damit Du ihn dann auch rechtzeitig bekommst. Dann aber hoffentlich ohne Alkohol weiterfährst

ginatilan  20.02.2015, 09:23

es zählt der Tag des Urteil

sandysun 
Fragesteller
 20.02.2015, 09:55

er wurde mir an dem abend durch die polizei entzogen. also wenn ich ihn 8 monate weg hab wäre doch die frist im juli abgelaufen und ich könnte ihn im april beantragen oder? danke dir:-)

Allexandra0809  20.02.2015, 09:57
@sandysun

So sollte es sein. Wenn der Tag des Urteils gelten sollte, dann hättest Du Deinen Führerschein wesentlich länger weg. Das Urteil wird manches Mal einige Monate später gefällt, so dass Du ihn dann ein ganzes Jahr weg hättest. Außer es wäre so, dass der Richter gesagt hat, es sind jetzt noch 8 Monate.

sandysun 
Fragesteller
 20.02.2015, 10:08
@Allexandra0809

hab gerade die führerscheinstelle angerufen, zählt ab tag der urteilsverkündung:-(

Allexandra0809  20.02.2015, 10:09
@sandysun

Du hast den Führerschein doch aber schon länger weg, dann wären es keine 8 Monate, sondern um einiges mehr. Dann sollte es wohl so sein, dass Du den Führerschein nicht 8 Monate, sondern länger weg hast und ab Urteil sind es noch 8 Monate.

Crack  20.02.2015, 10:51
@Allexandra0809
Du hast den Führerschein doch aber schon länger weg, dann wären es keine 8 Monate, sondern um einiges mehr.

Deshalb ist ja auch das Urteil und dessen Datum entscheidend.

ginatilan  20.02.2015, 12:10
@sandysun

sandysun, genau wie ich geschrieben habe!

es zählt der Tag des Urteil

Mein Paps hatte gerade eben auch den Führerschein aufgrund von zu schnellem Fahren abgenommen bekommen. Er musste ihn abgeben aber konnte noch solange fahren bis er eine schriftliche Bestätigung bekommen hatte

ginatilan  20.02.2015, 15:00

hier geht es aber nicht um ein Fahrverbot von 1-3 Monate, sondern um die Entziehung der Fahrerlaubnis!

Desmond57  20.02.2015, 17:28

Oh sry wollte nur helfen war aber wohl was falsches...

Hallo,

soweit mir bekannt ist, zählt die Zeit ab der Abgabe des FS bei der Behörde.

Gruß

ginatilan  20.02.2015, 09:28

es zählt der Tag des Urteil

premme  20.02.2015, 09:45
@ginatilan

Auch wenn es gelöscht werden sollte, hier nochmal :

Die Frist beginnt ab Eingang bei der Führerscheinstelle und nicht ab Poststempel.

Geht das Ding unterwegs verloren, dann ist er nicht abgegeben, somit auch kein Beginn des Fahrverbotes. Es gibt auch kein Eingangs- oder Bestätigungsschreiben durch die Führerscheinstelle. Steht aber auch alles im Bußgeldbescheid zur Abgabe der Fahrerlaubnis.

Wegen den Terminen einfach mal anrufen, da kann man dann erfahren, wann die Fahrerlaubnis eingegangen ist und wann man sie abholen kann. Die Führerscheinstelle verschickt nicht die Fahrerlaubnis.

Ansonsten zu den Fristen: Da das Fahrverbot erst mit dem Eintreffen beginnt, kann man bis zum Eintreffen noch zulässig rumfahren, es handelt sich dann nur um ein "Fahren ohne Führerschein" (Zettel nicht dabei), nicht um ein "Fahren ohne Fahrerlaubnis" (man darf nicht fahren).

Steckt man das Ding am Samstag in den Briefkasten, kann man noch den Tag und den Sonntag (da arbeite dort keiner, also kann er dort auch nicht ankommen) zulässig rumfahren.

Kommt das Ding am Montag , den 24.4... dort an, dann gilt als letzter Tag für das einmonatige Fahrverbot der 23.5... bis 24 Uhr, ab dem 24.5..., 0:00 Uhr darf wieder gefahren werden, denn das Fahrverbot ist zu Ende, man darf also am 24.5, auch ohne Führerschein (Fahrerlaubnis hat man ja wieder) selber hinfahren und den "Zettel" abholen.

Anrufen, ob das Ding angekommen ist und ab wann die Frist läuft.

(Verkehrsrechtportal)

Gruß

sandysun 
Fragesteller
 20.02.2015, 10:00
@premme

danke premme, wie jetzt? dann hätte ich noch von nov - feb fahren können? er wurde mir im nov durch die polizei entzogen... ich hab mein altes auto verkauft, da ich dachte der steht sich hier kaputt u fahre seitdem mit bus & rad. rufe jetzt sofort bei der führerscheinstelle an und frag nach. wegen der mpu hab ich noch nichts gehört, der anwalt nannte mir eine adresse an wen ich mich wenden kann. ein bekannter sagte mir, das straßenverkehrsamt meldet sich schriftlich wegen der mpu. machen muss ich sie, da ich über 1,6 hatte:-(

premme  20.02.2015, 10:09
@sandysun

Genau so solltest du es machen, dann weißt du Bescheid.

Gruß

sandysun 
Fragesteller
 20.02.2015, 10:12
@premme

gerade angerufen, zählt ab tag des urteils :-(

Crack  20.02.2015, 11:18
@premme

@ premme

Dein Zitat bezieht sich auf ein Fahrverbot. Hier geht es aber um die Entziehung der Fahrerlaubnis nach einer Straftat - und da ist für den Beginn der Sperrfrist die im Urteil genannt wird dessen Datum entscheidend.

ginatilan  20.02.2015, 12:08
@Crack

Crack das versteht er nicht.

Habe ich auch schon geschrieben, wurde aber gelöscht, von wem auch immer

ginatilan  20.02.2015, 15:02
@sandysun
ein bekannter sagte mir, das straßenverkehrsamt meldet sich schriftlich wegen der mpu.

aber erst nachdem du deinen neuen Antrag gestellt hast, du musst dich aber jetzt schon auf die MPU vorbereiten

premme  20.02.2015, 16:27
@ginatilan

Hallo,

dem muß ich zustimmen, warum wurden hier einige Beiträge gelöscht, und von wem ?.

Es lag, in meinen Augen, kein Verstoß gegen Richtlinien vor.

Gruß

ginatilan  20.02.2015, 16:34
@premme

in meinen auch nicht, wir waren zumindest höflich zueinander:-)

aber evtl ist dein Link nicht erlaubt gewesen, grümel

premme  20.02.2015, 16:39
@ginatilan

Es fehlen ja auch Beiträge anderer User.

Nun ja, da soll einer klar kommen, es gibt bestimmt "schlimmere" Sachen.

Trotzdem, Danke für den Schriftverkehr.

Gruß

Hallo

es zählt der Tag des Urteil.

es wird die führerscheinlose Zeit berücksichtigt.

beantragen kannst du 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist

Ich hatte letztens mit einem Arbeitskollegen einen ähnlichen Gespräch. Wir sind zum Entschluss gekommen. Dass es der Tag hes Urteils zählt. Weil so könnte man sich aus der Probezeit hinaus Brühen mithilfe von Gerichtsverhandlungen.

Letztes Ended würde man keine Probezeit Verlängerung bekommen wenn das Urteil aus der Probezeit liegen würde. Wie gesagt wir haben dass not ausdiskutiert. 100% kann ich es dir nicht sagen.

Gruß

Zabair

sandysun 
Fragesteller
 20.02.2015, 09:53

vielen dank für deine antwort, bei mir gehts allerdings nicht um die probezeit, ich hab meinen schein schon ein paar Jährchen;-)