Ab wann wird Nachbarschaftshilfe zu Schwarzarbeit?

4 Antworten

Nachbarschaftshilfe ist es, wenn ein Bekannter oder ein tatsächlicher Nachbarn einfach nur aushilft. Dafür interessiert sich Niemand, außer eventuell der Unfallkasse.

Schwarzarbeit ist es dann, wenn er es nachhaltig betreibt und am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt.

Nachhaltig ist mehr als ein Mal. Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr ist es dann, wenn auch bereit wäre, es für fremde Dritte zu machen.

Wenn besagter Nachbar sowas regelmäßig macht, ist es irgendwann keine Nachbarschaftshilfe mehr, sondern eine gewerbliche (und damit anmelde- sowie steuerpflichtige) Tätigkeit. Wenn er das einmalig oder nur sehr selten macht, wirklich in der Nachbarschaft wohne und/oder aus dem Freundeskreis stammt, dann wird da wohl keiner Schwarzarbeit unterstellen. Einem vermutlich nicht sonderlich reichen Rentner dann mal 50 EUR zuzustecken ist wohl auch unkritisch.

schwarzarbeit wäre ein regelmäßiges einkommen

Schwarzarbeit ist dann gegeben, wenn es immer zur selben Zeit passiert. Daher braucht er auch die fünfzig Euro bei der Steuererklärung angeben oder hat er die Arbeit in Rechnung gestellt. Dann müsstest Du ihn als Minijober anmelden und Steuern bezahlen.