Ab wann wird ein BFD beim Studium berücksichtigt/annerkannt?

1 Antwort

Universitäten und Hochschulen können Bewerberinnen und Bewerbern die Dienstzeit bei der Aufnahme entsprechender Studiengänge als Praktikum anrechnen. Ob und in welchem Umfang eine Anerkennung möglich ist, richtet sich nach den einzelnen Bestimmungen der Ausbildungs- bzw. Studiengänge und ist bei der jeweiligen Hochschule zu erfragen. 

In der Regel dauert der Bundesfreiwilligendienst zwölf Monate, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate. In Ausnahmefällen kann er bis zu 24 Monate geleistet werden.

Quelle: https://www.bundesfreiwilligendienst.de/der-bundesfreiwilligendienst/a-bis-z.html (unter Studium).