Ab wann verstoße ich gegen das Datenschutzgesetz? (Personensuche)

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die komplette Frage hat absolut nichts mit dem Urheberrecht zu tun ... ausgenommen das Bild - der Urheber muss der Verwendung zustimmen und die abgebildete Person der Veröffentlichung. § 22 KunstUrhG. Nur Ermittlungsbehörden brauchen dazu keine Erlaubnis

By the way --- für 10 Mücken gibts Auskunft beim Einwohnermeldeamt ....

BlVaRiGi 
Fragesteller
 24.02.2012, 20:07

also dürfte ich den rest machen?

Du darfst keine Bilder von Personen veröffentlichen, wenn diese Dir nicht ihre schriftliche Genehmigung zugesichert haben. So zumindest rechtlich. Ob und inwieweit denen das egal ist oder Dich verklagen, ist ne andere Sache.

Du darfst Bilder und persönliche Daten einer Person nicht ohne deren Zustimmung verwenden. Darunter würde zum Beispiel auch das Geburtsdatum fallen.

Wenn du also schreibst, "ich suche Max Mustermann aus Musterstadt", machst du sicher nichts falsch. Sobald du aber mehr veröffentlichst, wird es heikel. Zumindest dann, wenn der Betroffene nicht wünscht, dass du ihn suchst.

Firmen die Daten erheben erklären regelmäßig, dass personenbezogene Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) streng zweckgebunden genutzt werden. Danach werden sie gelöscht.

Und welchen Grund hast Du von bestimmten Personen die Daten zu sammeln?

Was hälst Du von Grundrechten zum Recht auf Privatheit und Anonymität?

bild veröffentlichen dürfest du nur mit seiner/ihrer einverständniss, wäre daher strafbar, wenn du diese nicht haft (inform einer unterschrift, sowas wie ein vetrag)

ansonsten darfst du dir alle informationen anschauen die du findest, ist ja nichts dabei