Ab wann Steuern zahlen auf ebay-Verkäufe?

7 Antworten

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Grundsätzlich kann man private Sammlungen in beliebiger Grössenordnung verkaufen ... aber bei der Zahl der Auktionen könnte es durchaus eine Tätigkeit werden, die als gewerblich eingestuft würde. Die Frage ist aber nicht alleine die Anzahl der Auktionen, sondern ob man es auf Dauer macht, oder alles auf einmal .. Alles auf einmal, also innerhalb von 3 Wochen, wäre unkritischer, jede Woche 10 ein Jahr lang wäre "nachhaltig" entspräche also den 3 Kriterium für Gewerbliche Tätigkeit: Öffentlich, Nachhaltig, und Gewinnerzielungsabsicht.

wenn keine Gewinnerzielungsabsicht, man die Sachen die man selber in Gebrauch hatte, (oder auch Erbschaften/Haushaltsauflösungen) also in der Regel unter damaligem Kaufpreis verkauft, dann ist es kein Gewerbe, es könnten höchstens Pflichten entstehen, wie Impressum, Widerrufsrecht, Gewährleistung, Übernahme Versandrisiken beim Angebot auf Internetplattformen wie Ebay. Das kann Abmahner interessieren, aber nicht das Finanzamt.

Anders sähe es aus, wenn es Neuware ist, mehrere gleiche Stücke, Originalverpackt ... dann wird es kritisch, dann hat man die schon mit Gewinnerzielungsabsicht gekauft, oder womöglich sogar illegal erworben. Da gabs mal so einen Fall, Videothek pleite .. und ein Verwandter des Inhabers, hat dann die DVds oder Videos im grossen stil "privat" verkauft ... 

Steuern würden so schnell nicht anfallen, weder Mehrwertsteuer, da man die Kleingewerberegelung anwenden könnte .. noch Gewinn, wenn die Ware aus dem Privatbesitz gewerblich vermarket wird (Differenzbesteuert). Wichtig ist bei so einem Konstrukt nachzuweisen, dass es wirklich privat als Sammlung oder zum Gebrauch gekauft wurde, und dass dem Gewerbe ein realistischer Gewinn bleibt, für die Vermarktung .. z.B. 10% der Erlöse nach Abzug der Ebaygebühren, den Rest bekommt der Eigentümer. (der in diesem Fall = dem Gewerbetreibenden ist).  

Das läuft weit über private Verkäufe hinaus. das wird als gewerblicher Handel angesehen. Einkünfte daraus sind ab dem ersten € steuerpflichtig. 

Du müsstest schon durch Anschaffungsbelege BEWEISEN, dass es sich um deinem privaten Bestand handelt.

Das Volumen spielt keine Rolle. Es geht nur im die Frage, ob hier gewerblich (also mit Gewinnerzielungsabsicht) gehandelt wurde.

Ein Nachweis kann z.B. auch durch Fotos, Kataloge, ggf. auch Zeugenaussagen geführt werden...

@WetWilly

Diese Absicht ist ja vorhanden. Definitiv haben gebrauchte Gegenstände ja nicht den Wert von 25.000 €

@DerHans

Das ist, mit Verlaub gesagt, Blödsinn. Als ich meine Sammlung gebrauchter Flipper aufgelöst habe, habe ich dafür gute 45.000 € erlöst. Und ja, die haben sich sogar im Wert gesteigert. Und dennoch...

@WetWilly

Na da weißt Du doch von der Flipper-Auflösung, wie es läuft.

Müsste ich hierfür Steuern bezahlen?

Nein, wenn sich diese seit mind. 1 Jahr in deinem Besitz befinden.

Privater Veräußerungsgewinn. Zumindest würde ich so argumentieren. Die Sachen wurden ja einst für dein Privatvergnügen angeschafft, nicht mit dem Ziel Gewinn durch Wiederverkauft zu erzielen.

Einkommensteuerrechtlich: Nein. Hie geht es um eine einmalige Sache - ein großer Verkauf. Dh es handelt sich nicht um ein Gewerbe. Private Veräußerungsgeschäfte sind es auch nicht da zwischen Anschaffung und Verkauf bestimmt länger als ein Jahr liegen, außerdem könnte man es auch unter Wirtschaftsgüter des täglichen gerbrauchs zählen.

Umsatzsteuerrechtlich : Ebenso - einmalige Sache- hier wird keine Nachhaltig tärigkeit betrieben. Es geht ja nicht darum ständig Videospiele zu Verkaufen, sonder eine Spielesammlung wird aufgelöst und danach wars das mit dem Verkauf.

Verkaufe es auf kleinanzeigen, bei ebay hast du eine Grenze von 5000 Euro im Monat.

Warum gibst du die auf? Ist doch viel zu schade :(

Behalt sie noch ein paar Jahre.. Hast du alle Zelda Spiele inkl. die limitierten Zelda Editionen mit Konsolen z.B. Majoras Mask new3ds und Advance sp mit minish cap?? Die werden noch viel mehr an Wert steigen..