Ab wann steht einem ALG1 zu wenn man im Gefängnis gearbeitet hat?
Mein Mann ist seid Mai 2010 im Gefängnis, er arbeitet seid dem 11. Juni dort. Wie wird der Zeitraum da berechnet, bis im ALG 1 zusteht? Er wird im November 2011 entlassen.
6 Antworten
wieso sollte er damit alg1 ansprücher erwirtschaften? das ist keine versicherungspflichtige beschäfigung und es wäre ja noch schöner wenn ein sträfling aus der haft noch vorteile zieht
er hat anspruch auf alg1 wenn er 1 jahr im gefängnis durchgehend gearbeitet hat..da er aber nur ein paar monate da ist wird die zeit vor dem aufenthalt als grundlage genommen..er kann allerdings über einen anwalt klären lassen inwieweit ihm ein lohnausgleich für die arbeit in der jva zusteht,da der ausgezahlte lohn dort nur bei 70.- bis 130.- euro liegt
Hallo dein Mann müsste 1 1/2 Jahre gearbeitet haben in Haft um Anspruch auf ALG1 für 1 Jahr zu haben. Da er aber nur kurz gearbeitet hat wird er zum Jobcenter gehen müssen und bekommt dann Hartz lV. Das Überbrückungsgeld was er ansparen muss ist nicht Pfändbar( und er wird in der Zeit das Ü Geld nicht voll bekommen). Ich habe selbst 7 Jahre hinter mir und davon fast 6 Jahre gearbeitet und zum Schluss eine Ausbildung/Umschulung gemacht die ich als Facharbeiter abgeschlossen habe. Es war viel Brennerei draussen, aber ich bekomme jetzt ALG1 für 1 Jahr und für die neue Wohnung vom Jobcenter ca.1000,- Euro Einrichtungsgeld. Nur weil man in Haft war heißt es nicht das man keine Ansprüche hat, schließlich hat man ja auch jahrelang Steuern gezahlt. Und die Zeit in Haft wird nicht auf die Rente angerechnet weil man nicht einzahlt, es sei denn man hat genug Geld und zahlt privat ein. Ich hoffe ich konnte dir damit etwas helfen!
Für die Dauer der Haft stehen keine Alg-Bezüge zu, da der werte Gatte in dieser zeit Kost, Logie und Kleidung bereits auf Staatskosten hatte! Das Gefangenengeld, für das er während der Einsitzzeit gearbeitet hat unterliegt übrigens nicht der Pfändungsfreigrenze und könnte ggfs. von klugen Gläubigern gepfändet werden.
DH und das ist auch gut so! soll ja eine strafe sein und keine belohnung
ja, kann schon sein, dass deinem mann dann alg-1 zusteht. aber ob es mehr ist als alg-2 ist die andere frage, denn er wird im knast wahrscheinlich nicht so einen bomben-stundenlohn haben.
http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/arbeitslosengeld/31011-haftentlassung-dann-alg-1-a.html